Plädoyer für den Sonntagsschutz: „Raum für die Frage, was im Leben wirklich trägt“

Stellungnahme des EKD-Ratsvorsitzenden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber hat sich heute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nachdrücklich gegen eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag ausgesprochen, wie sie in Berlin seit November 2006 praktiziert werden.

Anlässlich der Verhandlung aufgrund der Verfassungsbeschwerde der evangelischen und katholischen Kirche von Berlin gegen das geltende Ladenöffnungsgesetz in der Bundeshauptstadt am heutigen Dienstag warb Huber für den Erhalt des Sonntags als „Tag der kollektiven Arbeitsunterbrechung“, der Raum gebe „für die Frage, was im Leben wirklich trägt“. Der Ratsvorsitzende und Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz forderte mit Nachdruckt, dass der ganze Sonntag aus dem Alltag herausgehoben bleiben müsse und „im Gegenüber zur werktäglichen Beschäftigung ein eigenes Gepräge“ behalten solle. Der Sonntag mache deutlich, so Huber weiter, „dass der Mensch nicht nur durch Arbeit und Leistung definiert ist.“

Hintergrund der Verfassungsbeschwerde, die die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das katholische Erzbistum Berlin eingereicht haben, ist das neue Ladenöffnungsgesetz in Berlin. Seit dem 17. November 2006 dürfen in der Bundeshauptstadt die Geschäfte an zehn Sonn- oder Feiertagen öffnen, darunter auch an allen vier Adventssonntagen.

Diese Regelung lehnen die Kirchen als verfassungswidrig ab und verweisen dabei u.a. auf den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen durch Artikel 140 des Grundgesetzes. Dort wurde der entsprechende Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 unverändert übernommen, der da lautet: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Hannover, den 23. Juni 2009

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick