„Tötung auf Verlangen widerspricht biblischem Tötungsverbot“

Hermann Barth zur Ethik des Helfens und Heilens

Die Forderung, Tötung auf Verlangen oder, im Fall von schwer behinderten Kleinkindern oder schwer Dementen, sogar die Tötung ohne Einwilligung zuzulassen, ist nach Auffassung des Vizepräsidenten des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, unvereinbar mit dem biblischen Gebot „Du sollst nicht töten“. In einem Vortrag beim Evangelischen Forum Mannheim am Donnerstag, den 29. September, erklärte Barth, organisierte Beihilfe zur Selbsttötung, wie sie die Schweizer Organisation „Dignitas“ anbiete, sei im Blick auf die wünschenswerte Sterbebegleitung das falsche Signal. „Wir brauchen mehr Palliativmedizin und Hospizdienste, nicht die Werbung für den schnellen Weg zur Selbsttötung.“

In seinem Eröffnungsvortrag zur Veranstaltungsreihe „Menschenwürde und medizinischer Fortschritt – Impulse zur Orientierung“ beleuchtete Barth das Verhältnis von medizinischen Möglichkeiten und ethischen Grenzen. Menschen seien ethisch zum Helfen und Heilen verpflichtet, so Barth. Allerdings seien nicht alle Möglichkeiten des Helfens und Heilens ethisch vertretbar. „Der Zweck heiligt niemals die Mittel.“ Helfen und Heilen könnten nicht um jeden Preis geschehen, erläuterte der designierte Präsident des EKD-Kirchenamtes. Als Beispiel nannte er das Verbot des Organhandels oder Eingriffe in das menschliche Erbgut. Je nach Handlungsebene müssten ethische Überzeugungen spezifische Konsequenzen haben.

Forderungen aus der Politik nach einer „Forschung ohne Fesseln“ wies Barth als gefährliche Losung zurück. „Wie alles menschliche Handeln so muss es sich auch die Forschung gefallen lassen, dass ihr Grenzen gesetzt werden.“ Es sei nicht zuletzt ihre ureigenste Aufgabe, sich selbst Grenzen zu setzen. „Denn nicht alles, was der Mensch tun kann, ist ihm ethisch auch erlaubt.“

Das Tötungsverbot sei einer der wichtigsten, „vielleicht der grundlegendste ethische und rechtliche Orientierungspunkt für den Umgang mit menschlichem Leben“. Im Blick auf die aktuelle bioethische Debatte im Bereich der Stammzellforschung, des so genannten therapeutischen Klonens oder der Präimplantationsdiagnostik stelle sich als entscheidende Frage, ob sich das Gebot "Du sollst nicht töten" allein auf den geborenen Menschen beziehe oder ob es die vorgeburtliche Phase einschließe und letztlich auch den menschlichen Embryo schütze. Barth stellte fest: „Der menschliche Embryo hat nach meiner Überzeugung den Status eines embryonalen Menschen“. Würde- und Menschenschutz, wie ihn die Verfassung gewährleiste, gelte auch für ihn. Der Embryo dürfe „aus diesem Schutzbereich nicht herausdefiniert werden.“ Wer diese Position teile, könne „keinem Forschungsvorhaben zustimmen, das auf den Verbrauch menschlicher Embryonen angewiesen ist.“

Dabei bleibe aber das Dilemma bestehen, wie sich Tötungsverbot und das ethische Gebot des Helfens und Heilens zueinander verhalten. „Ehrlich mit dem Dilemma zwischen dem Tötungsverbot und dem ethischen Gebot des Helfens umzugehen würde der bioethischen Debatte in Deutschland gut tun. Das bedeutet nicht, auf einen klaren eigenen Standpunkt zu verzichten. Aber es bedeutet, sich der ungelösten Dilemmata bewusst zu sein und unterschiedliche Lösungen, jedenfalls einstweilen, nebeneinander stehen zu lassen.“

Hannover, 29. September 2005

Pressestelle der EKD
Silke Fauzi

Der Vortrag "Dem Helfen und Heilen verpflichtet - aber nicht um jeden Preis" im Wortlaut