„Wirtschaft muss dem Menschen dienen“

Beschluss der EKD-Synode zur Finanzmarktkrise

Zum Abschluss ihrer Tagung in Bremen hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch, 5. November, folgenden Beschluss zur Finanzmarktkrise verabschiedet:

 „Für ihre 7. Tagung hat die 10. Synode der EKD das Thema „Klimawandel - Wasserwandel - Lebenswandel“ gewählt. Dabei wurde deutlich, dass sich unser Wirtschafts- und Lebensstil ändern muss. Wirtschafts- und Klimakrise mahnen uns zur Umkehr.

Die internationalen Finanzmärkte sind in einer schweren Krise, von der auch Deutschland erfasst wurde. Die Fortschritte bei der Bekämpfung von Armut und der Schaffung von Arbeitsplätzen, die in den letzten Jahren erreicht werden konnten, sind gefährdet. Die Evan­gelische Kirche in Deutschland betont in diesem Zusammenhang noch einmal, dass Sozial- und Wirtschaftspolitik unter Gerechtigkeitsaspekten zusammengehören. (Vgl. die Empfeh­lungen zur Denkschrift „Gerechte Teilhabe“ des Rates der EKD, 2006, S. 14)

Maßlosigkeit hat in die Krise geführt. Auch wegen mangelnder Regulierung konnten sich unrealis­tische Renditeerwartungen und Spekulationen bisher ungeahnten Ausmaßes ent­wickeln. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat bereits im Sommer dieses Jahres auf diese Gefahren hingewiesen und eine stärkere, international abgestimmte Regulierung des Finanzmarktes gefordert (Vgl. dazu Denkschrift „Unternehmerisches Handeln in evange­lischer Perspektive“ TZ 102).

Es ist an der Zeit zu erkennen, dass ungeregelte Märkte nicht von sich aus zum Wohle aller wirken können. Freiheit braucht Regeln, sie braucht aber auch die persönliche Verantwor­tungsbereitschaft von Unternehmern und Unternehmerinnen, Managern und Managerinnen.  Die Vergütung von Managern und Managerinnen muss an der Nachhaltigkeit der Unterneh­mensentwicklung ausgerichtet sein. Hier sind Umdenken und Durchsetzungsstärke aller Mit­glieder der Aufsichtsgremien gefragt. Wirtschaft muss dem Menschen dienen.

Bundestag und Bundesregierung haben zwar in der Krise entschlossen gehandelt und ein histo­risch unvergleichliches Rettungspaket geschnürt. Aber diese Krisenintervention kann  nur ein erster Schritt sein. Die Politik muss nun an den Ursachen der Krise ansetzen, um eine Fortsetzung des Fehlverhaltens zu verhindern. Es darf nicht sein, dass Gewinne privati­siert und Verluste sozialisiert werden.

Der Staat muss die Rahmenbedingungen für die Finanzwirtschaft präzisieren und ergänzen und darauf hinwirken, dass das Geschehen auf den Finanzmärkten weltweit geltenden  Regeln unterworfen wird. Hierzu brauchen wir einen Staat, der stark genug ist, wirtschaft­liche Stabilität zu fördern, allen Menschen würdige Lebensgrundlagen zu ermöglichen und ein leistungsfähiges Sozialsystem zu sichern. Wir brauchen Staaten und Staatengemein­schaften, die auf der Grundlage einer internationalen Ordnung das wirtschaftliche Gesche­hen verlässlich regulieren und in der Lage sind, einzugreifen, wenn wirtschaftliche Stabilität, Nachhaltigkeit, Ökologie, Verbraucherschutz oder auch die regionale Entwicklung gefährdet sind.

Aus diesem Grund erwarten wir von der Politik Maßnahmen wie die folgenden:

- Finanzprodukte müssen für Konsumenten und Konsumentinnen transparent und nachvollziehbar dargestellt werden, einschließlich einer Offenlegung der Risiken.

- Risiken dürfen nicht außerhalb von Bilanzen platziert werden. Eine dem Risiko ange­messene Eigenkapitalisierung der Banken muss verpflichtend gemacht werden.

- Eine wirksame Aufsicht über die globalen Finanzmärkte muss etabliert werden. Die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden - unabhängig von den Zentralbanken - sind zu stärken. Vereinbarungen zur Risikovorsorge müssen weiterentwickelt und international durchgesetzt werden. Hedge-Fonds und andere neue Finanzinstrumente müssen einbezogen werden.

-  Alle Länder müssen in ein solches Regelsystem einbezogen werden, vor allem auch  die Offshore-Finanzzentren.

- Rating-Agenturen müssen einer internationalen Aufsicht unterstellt werden. Die Syste­matik ihrer Bewertungen muss transparent sein. Beratungs- und Ratingtätig­keiten im engeren Sinne sind strikt zu trennen.

-  Banken, die staatliche Hilfen erhalten, müssen sich an besondere Auflagen wie an eine Begrenzung der Managergehälter und das Aussetzen von Boni halten. Bei Auf­lösung des Finanzmarktstabilisierungsfonds in einigen Jahren muss bei Verlusten die Bank­wirtschaft beteiligt werden. Staatliche Hilfen gibt es nicht zum Nulltarif.

- Internationale Institutionen müssen mit Kontroll- und Durchgriffsrechten ausgestattet werden, um die Regulierung der internationalen Finanzmärkte ausüben zu können.“

Hannover/Bremen, 05. November 2008

Pressestelle der EKD
Silke Römhild 

EKD-Synode 2008 in Bremen