Spitzengespräch der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

Transplantationsmedizin, der Umgang mit Patientenverfügungen und Fragen der Sterbebegleitung waren Themen

Ethische Fragen der Transplantationsmedizin, der Umgang mit Patientenverfügungen und Fragen der Sterbebegleitung sowie Basiskriterien im Gesundheitswesen standen im Mittelpunkt eines Gespräches, das am 20. November in Berlin zwischen Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz, des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Bundesärztekammer stattfand.

Mit Blick auf die ethischen Fragen der Transplantationsmedizin sprachen sich die Gesprächsteilnehmer dafür aus, die Information und Aufklärung über Organspenden und Organverteilung zu intensivieren, um auf diese Weise die Bereitschaft zu freiwilligen Organspenden zu erhöhen.

Beim Thema Patientenverfügungen betonten die Gesprächspartner, dass Vorausverfügungen keinen Königsweg darstellen und immer auf Interpretation angewiesen sind. Deswegen sei die Bedeutung der Vorsorgevollmacht hervorzuheben, damit im Ernstfall eine Person beteiligt ist, die das besondere Vertrauen des Patienten genießt und mit allen Entscheidungsvollmachten ausgestattet ist. Außerdem müssten Hospizwesen und Möglichkeiten palliativmedizinischer Begleitung weiter ausgebaut werden. Die Beteiligten waren sich darin einig, dass eine Mitwirkung von Ärzten bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspreche und ethisch nicht zu rechtfertigen sei. Auch eine rechtliche Einschränkung der Garantenpflicht des Arztes sowie eine Verankerung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid im Recht wurden klar abgelehnt.

In der Diskussion über die gegenwärtige Situation im Gesundheitswesen kam auch die zunehmende Ökonomisierung der Patientenversorgung zur Sprache. Der Präsident der Bundesärztekammer machte auf die Unterfinanzierung in Teilen des Gesundheitswesens und die Überbürokratisierung der ärztlichen Tätigkeit aufmerksam, die einer zuwendungsorientierten Medizin entgegenstünden. Übereinstimmung herrschte darüber, dass die Grundlagen einer humanen Patientenversorgung gestärkt und die Grundprinzipien Solidarität und Subsidiarität sowie auch Eigenverantwortung und Nächstenliebe stärker ins Bewusstsein gerückt werden müssten. Ziel der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens müsse es sein, eine qualitativ hoch stehende medizinische Versorgung mit chancengleichem Zugang und Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt gerade auch unter schwierigen gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Die Delegationen standen unter Leitung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber und des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe. Man kam überein, den Gedankenaustausch in regelmäßigen Abständen fortzuführen.

Hannover / Berlin, 21. November 2008

Pressestelle der EKD
Christof Vetter