„Wir brauchen einen neuen Wachstumsbegriff“

EKD-Bevollmächtigter Felmberg zur europäischen Wirtschaftsstrategie

Anlässlich der heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Mitteilung zur zukünftigen Wirtschaftsstrategie der EU für die kommenden zehn Jahre hat der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Dr. Bernhard Felmberg, die dringende Notwendigkeit einer Stärkung ihrer sozialen Aspekte betont. „Das Europäische Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung muss als Selbstverpflichtung der EU verstanden werden, dauerhaft den sozialen Zusammenhalt zu festigen“, sagte Felmberg heute in Berlin. Die sozialen Aspekte seien in der Vergangenheit vernachlässigt worden, sie müssten künftig wieder ganz oben auf der politischen Agenda der Europäischen Staats- und Regierungschefs stehen. Dazu zählte Felmberg die Schaffung sicherer und qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze, aber auch die Abkehr von einem rein ökonomischen Wachstumsbegriff. „Ökologische und soziale Nachhaltigkeit müssen bei der Berechnung und Bewertung von Wachstum stärker Berücksichtigung finden“, so der Prälat.

Auch der Rat der EKD hatte sich bereits im Dezember 2009 in einem Beschluss zu der Neuausrichtung der Wirtschaftsstrategie geäußert. Aus kirchlich-diakonischer Sicht sollten insbesondere folgende Punkte in die neue Strategie, genannt „EU 2020“, aufgenommen werden:

  • Die Vermeidung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, eine angemessene soziale Grundsicherung und ein diskriminierungsfreier Zugang zu den öffentlichen Bildungsangeboten, um dem Trend einer wachsenden Armutsgefährdung entgegenzuwirken. Besonders gefährdete Gruppen – junge Menschen, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Migranten u. a. – brauchen besondere Förderung.
  • Die Schaffung eines speziellen Europäischen Rahmens für Sozialdienstleistungen, der nationale Besonderheiten wie den Vorrang freier Träger und das Wunsch- und Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger respektiert. Der Zugang zu adäquater Daseinsvorsorge muss allen gleichermaßen offen stehen.
  • Soziale Dienste sollten von den wettbewerbsrechtlichen Regelungen des Binnenmarktes ausgenommen werden. Stattdessen muss die Gemeinnützigkeit bei der Erbringung sozialer Dienste und bei der Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur berücksichtigt und gefördert werden. Sozialdienstleistungen brauchen hohe Qualitätsstandards und Planungssicherheit.

Die Mitteilung der Europäischen Kommission soll als Diskussionsgrundlage für das Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs auf ihrem Frühjahrsgipfel am 25. und 26. März in Brüssel dienen.

Die EU 2020-Strategie soll zu einem ökologischeren und sozial integrativen Wachstum führen. Sie baut auf der vormaligen sog. Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung auf, die politisch erfolglos blieb. Mit der neuen Strategie will die EU bis 2020 die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise bewältigen, künftige Krisen verhindern und sich dabei auf drei Schwerpunkte konzentrieren: Wertschöpfung durch Wissen, Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften sowie Schaffung einer wettbewerbsfähigen, vernetzten und ökologischeren Wirtschaft.

Hannover / Brüssel 03. März 2010

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick / Katrin Hatzinger