UEK will „unverzichtbares theologisches Erbe in die EKD einbringen“

Vollkonferenz tagt ab 2009 in Verbindung mit der EKD-Synode

„Mit der unübersehbaren Verschlankung ihres Amtes und der deutlichen Reduktion seiner Aufgaben hat die UEK einen mutigen Schritt getan, die Strukturreform in der Evangelischen Kirche in Deutschland voranzubringen.“ Diese Bilanz zog der Vorsitzende der Vollkonferenz der Union evangelischer Kirchen in der EKD (UEK), Landesbischof Ulrich Fischer, am Freitag in seinem Bericht vor den Teilnehmern der fünften Tagung der UEK-Vollkonferenz in Hannover. Mit diesem Schritt bringe die Union „ein unverzichtbares theologisches und kirchliches Erbe in die EKD ein“, betonte Fischer. Die sich daraus ergebenden künftigen Aufgaben und Perspektiven der Union standen im Mittelpunkt der Tagung. So berieten die Vertreter der 13 UEK-Mitgliedskirchen die theologischen und kirchenpolitischen Schwerpunkte bis zum Jahr 2009. Beschlossen wurde, dass die Vollkonferenz von 2009 an in Verbindung mit der Synode der EKD tagen soll. Zum neuen Vorsitzenden des Rechtsausschusses wurde Kirchenrat Arno Schilberg gewählt.

Schilberg ist leitender Jurist der Lippischen Landeskirche und Mitglied im Rechstausschuss der EKD. Der 1960 geborene Jurist ist Mitglied im Moderamen des Reformierten Bundes; tätig war er unter anderem im Kirchenrechtlichen Institut der EKD, sowie im Landeskirchenamt der Westfälischen Landeskirche. Anfang 2008 wird er Oberkirchenrat Professor Jörg Winter, der in der zweiten Hälfte dieses Jahres in Ruhestand geht, im Vorsitz des UEK-Ausschusses ablösen.

Eine in Zukunft veränderte Zusammensetzung von Vollkonferenz und Präsidium beschlossen die Teilnehmer der Vollkonferenz durch Änderungen von Grundordnung und Geschäftsordnung der UEK. Demnach soll es eine Identität der aus den UEK-Kirchen kommenden Mitglieder der EKD-Synode und der Vollkonferenz der UEK geben. Beginn und Ende der sechsjährigen Amtszeit der Vollkonferenz werden an der Amtszeit der EKD-Synode ausgerichtet. Das Präsidium der Union wird im Zusammenhang mit der Kirchenkonferenz der EKD tagen.

Herzstück der künftigen Arbeit der UEK wird der Theologische Ausschuss sein, der nach Aussage seines Vorsitzenden, Professor Michael Beintker, „gehaltvolle und zugleich kommunizierbare Theologie“ bieten soll. Der Ausschuss begleitet nicht nur die Reformprozesse in EKD und UEK, sondern er bereitet zugleich ein Votum zu einem theologischen Schwerpunktthema vor: Bis 2009 soll er die Frage der „Personalität Gottes“ bearbeiten.

Nach dem Willen der Vollkonferenz wird sich die UEK außerdem einiger ausgewählter Themen im Blick auf das evangelische Profil des Reformprozesses in der EKD annehmen. So wollen die Kirchen der UEK im Jahr 2009 die Erinnerung an Johannes Calvin fördern, dessen Geburtstag sich dann zum 500sten Mal jährt.

Mit Blick auf die ökumenische Ausrichtung der Evangelischen Kirche wird die UEK Perspektiven entwickeln, wie die langjährige Kirchengemeinschaft mit der amerikanischen „United Church of Christ (UCC)“ auf der Ebene der EKD fortgesetzt werden kann. Eine wichtige Partnerin der UEK, um die Errungenschaft der Kirchengemeinschaft konfessionell unterschiedlich geprägter reformatorischer Kirchen auf europäischer Ebene fruchtbar zu machen, bleibt die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Die Mitglieder der Vollkonferenz sprachen sich deshalb dafür aus, die Arbeit der GEKE auch im kommenden Jahr mit 100.000 Euro zu unterstützen.

„Die Arbeit der Amtsstelle wird zum Ausdruck bringen, dass wir als UEK nicht einfach fal-len lassen, was uns anvertraut ist“, betonte Landesbischof Fischer mit Blick auf die deutlich verkleinerte Struktur der UEK-Verwaltung. Gleichwohl werde sich die Zusammenarbeit mit der EKD und der VELKD unter dem gemeinsamen Dach des EKD-Kirchenamtes weiter intensivieren. Mit den jetzt begonnenen Veränderungen, sagte der Vorsitzende der Vollkonferenz, verbinde die UEK die Erwartung und das Vertrauen, „dass auch die anderen Partner in diesem Dreieck sich auf Veränderungen einlassen, mehr noch: dass sie diese ebenso entschlossen und zielstrebig gestalten.“

Die Vollkonferenz besteht aus 44 Mitgliedern der Kirchen der UEK. Sie gibt dem Präsidium und der Kirchenkanzlei Richtlinien und beschließt zum Beispiel Kirchengesetze und andere Regelungen, die in den Mitgliedskirchen gelten sollen. Die Vollkonferenz hat sich im Oktober 2003 konstituiert und ist bis zum Mai 2009 im Amt. Sie tagt in der Regel ein Mal im Jahr. Der UEK gehören folgende Mitgliedskirchen an: Anhalt, Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, Pfalz, Pommern, Ev.-reformierte Kirche, Rheinland, Kirchenprovinz Sachsen, Westfalen.

Hannover / Berlin, 04. Mai 2007

Pressestelle
Karoline Lehmann