Pränataldiagnostik: Evangelische Kirche will ungeregelte Gen-Tests verhindern

EKD-Ratsvorsitzender Bedford-Strohm: Zahl der Abtreibungen soll minimiert werden

Berlin (epd). Unmittelbar vor der Bundestagsdebatte zum Umgang mit Gen-Tests an Schwangeren hat der Vorsitzende des Rates der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, die Position der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterstrichen, wonach Trisomie-Untersuchungen unter bestimmten Bedingungen zur Kassenleistung werden sollen. Bei einer ungeregelten Nutzung der bereits verfügbaren Tests bestehe die Gefahr, „dass menschliches Leben nach bestimmten Kriterien aussortiert wird“, sagte Bedford-Strohm den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Beratung bei Risikoschwangerschaften: Lebensschutz als Ziel

Daher verbinde der Rat der EKD seine Zustimmung zu Pränataltests als Kassenleistung bei Risikoschwangerschaften mit dem Angebot einer psychosozialen Beratung. Diese habe den Lebensschutz als Ziel. „Entscheidend ist für mich, dass wir am unbedingten Ziel festhalten, die Zahl der Abtreibungen zu minimieren“, sagte der oberste Repräsentant der deutschen Protestanten.

Der Bundestag plant für den Vormittag in Berlin eine zweistündige Orientierungsdebatte. Sie soll den Abgeordneten die Möglichkeit geben, sich über das ethisch umstrittene Thema eine Meinung zu bilden. Konkrete Anträge liegen nicht vor.

Bluttests an Schwangeren, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft darüber geben, ob das ungeborene Kind eine Form der Trisomie – beispielsweise das Down-Syndrom – hat, sind seit 2012 zugelassen. Sie müssen von Müttern bislang aber privat bezahlt werden, während Verfahren wie die Fruchtwasseruntersuchung, die dies auch untersuchen, übernommen werden. Ob die Tests künftig Kassenleistung werden, wird derzeit vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen geprüft.