Verhandlungen kommen zu ersten Ergebnissen

Verträge sollen Zusammenarbeit zwischen den Gliedkirchen der EKD stärken

In den seit etwa zwei Jahren geführten Gesprächen über die Stärkung der Zusammenarbeit der Gliedkirchen der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) ist ein sehr großer Schritt voran gelungen. Drei hochrangig besetzte Verhandlungskommissionen haben in großer Einmütigkeit Vertragsentwürfe erarbeitet, die die künftige Verbindung von EKD, Union der Evangelischen Kirchen in der EKD (UEK) und Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) regeln.

Kernpunkt der Reformen ist das Ziel, soviel Gemeinsamkeit wie möglich bei nur soviel Differenzierung wie nötig zu erreichen. Die Kräfte sollen gebündelt, die Kommunikation gefördert und die Willensbildung gestärkt werden. Der Erfüllung der Aufgaben der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse dient künftig das Kirchenamt der EKD in Hannover-Herrenhausen, in dem Amtsstellen von UEK und VELKD eingerichtet werden. Die Mitglieder der Generalsynode der VELKD sollen ihre Landeskirchen zugleich in der EKD-Synode vertreten. Dienste, Werke, Ausschüsse, Kommissionen und Kammern sollen, soweit möglich, gemeinsam genutzt, ihre ständige Koordination und Kooperation sichergestellt, sowie Möglichkeiten ihrer Zusammenführung geprüft werden.

Der stellvertretende Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Christoph Kähler, stellte nach Abschluss der Verhandlungen fest, dass die evangelischen Kirchen in Deutschland ihre Gestaltungskraft mit diesem Vertrag bewiesen haben und Profil und Präsenz der evangelischen Kirchen in Deutschland damit gestärkt würden. Der leitende Bischof der VELKD, Bischof Hans-Christian Knuth hob hervor, dass die Eigenständigkeit der VELKD als Kirche im neuen System erhalten und Bindung an ihre Bekenntnisgrundlage gewahrt bleibe. Auch werde die VELKD ihre ökumenischen Beziehungen weiterhin in eigener Verantwortung gestalten. Landesbischof Ulrich Fischer, Vorsitzender der Vollkonferenz der UEK, begrüßte, dass mit dem Ergebnis der Vertragsverhandlungen die Gemeinsamkeiten betont und die EKD deutlich gestärkt werde, so dass mit diesem Schritt ein wichtiges Ziel der UEK erreicht werden könne.

Mit der jetzt erfolgenden Vorlage der Vertragsentwürfe beginnt der Beratungsprozess in den Kirchenleitungen und Synoden. Beabsichtigt ist, 2005 den gesetzgebenden Körperschaften die notwendigen Verfassungsänderungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Regelungen zur Reform sollen spätestens am 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Hannover / Berlin, 23. September 2004

Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Informationen im Internet:

EKD finden Sie unter: http://www.ekd.de/
VELKD finden Sie unter: http://www.velkd.de/
UEK finden Sie unter: http://www.uek-online.de/