Programm „Justiz“: Fördermöglichkeiten zum Opferschutz und für die Rechte von Angeklagten

Thema: Bildung, Soziales Engagement

Im Programm „Justiz“ wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Bereich Rechte von Angeklagten und Verdächtigen sowie im Bereich Opferschutz veröffentlicht.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die in der Beratung und Unterstützung von Verdächtigten und Angeklagten oder in der Hilfe für Opfer von Straftaten tätig sind und Interesse an transnationalen Projekten haben.

Ziel des Programms „Justiz“ ist es, den europäischen Rechtsraum weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Das schließt die juristische Ausbildung, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die Förderung eines effektiven Zugangs zur Justiz für alle sowie Initiativen im Bereich der Drogenpolitik ein. Im Gegensatz zu anderen Programmen gibt es keine dauerhaften Prioritäten, diese werden stattdessen in den einzelnen Aufrufen festgelegt.

Zu dem Aufruf für Projekte „zur Förderung der Rechte von Personen, die eines Verbrechens verdächtigt werden oder angeklagt sind sowie Förderung der Rechte von Verbrechensopfern“ wurden folgende Informationen veröffentlicht:

Über diesen Aufruf sollen Projekte eine Förderung erhalten, die einen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln erleichtern sowie die Förderung und die Unterstützung von Verbrechensopfern zur Inanspruchnahme ihrer Rechte, unter Rücksichtnahme auf die Rechte der Verteidigung, stärken sollen.

Der Aufruf gliedert sich in die beiden Schwerpunktbereiche (1) Verfahrensrechte und (2) Rechte von Opfern.

1) Verfahrensrecht: Umsetzung der Rechte von Personen, die eines Verbrechens verdächtigt werden oder angeklagt sind

Projekte zu diesem Schwerpunkt sollen zur Umsetzung und einheitlichen Anwendung folgender Richtlinien beitragen:

  • Richtlinie (EU) 2013/48 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls;
  • Richtlinie (EU) 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind;
  • Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren;
  • Richtlinie (EU) 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.

Folgende Projektergebnisse werden (u.a.) erwartet:

  • Gesteigerte Leistungsfähigkeit/ Kapazitätserweiterung von nationalen Fachkräften;
  • Verstärkte Kooperation und verbesserter Austausch von Informationen zwischen nationalen Behörden mit Zuständigkeiten im Bereich „Rechte von Angeklagten und Verdächtigen“;
  • Verbesserte Kenntnisse zur Umsetzung der rechtlichen und administrativen Praktiken zu den europäischen Vorgaben;
  • Verbesserte Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen und anderen Facheinrichtungen auf dem Gebiet der Rechte von Angeklagten oder eines Verbrechens verdächtigter Personen;
  • Eine Sensibilisierung der Politik in Bezug auf die Rechte von Angeklagten und Personen, die eines Verbrechens verdächtigt werden

(Die vollständige Auflistung finden Sie im Aufrufdokument, s. unten)

 

2) Rechte von Opfern von Straftaten

Projekte zu diesem Schwerpunkt sollen zur Umsetzung und einheitlichen Anwendung folgender Richtlinien und Verordnungen beitragen:

  • Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten
  • Richtlinie des Rates 2004/80/EC vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten
  • Richtlinie des 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung
  • Verordnung (EU) 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen
  • Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung in Bezug auf Opfer von Terrorismus

Folgende Projektergebnisse werden (u.a.) erwartet:

  • Verbesserte Kooperation zwischen nationalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Facheinrichtungen im Bereich der Rechte von Opfern
  • Eine höhere Sensibilisierung der Öffentlichkeit und verbesserte Kenntnisse der Öffentlichkeit zu den Rechten von Opfern, sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene
  • Eine höhere Qualität der Serviceleistungen für Opfer durch Hilfsorganisationen

(Die vollständige Auflistung finden Sie im Aufrufdokument, s. unten)

 

Unter beiden Schwerpunktbereichen können die folgenden Aktivitäten gefördert werden:

  • Analytische Tätigkeiten wie Datenerhebungen, Umfragen, Forschungsaktivitäten, Evaluierungen etc.;
  • Gegenseitiges Lernen, Identifizierung und Austausch bewährter Praktiken, Entwicklung von Arbeitsmethoden, die in andere teilnehmende Länder übertragen werden können;
  • Austausch und Bereitstellung von Informationen sowie die Entwicklung von Informationswerkzeugen;
  • Kapazitätsaufbau bei Fachkräften;
  • Erleichterung der Kooperation zwischen zuständigen Behörden und Einrichtungen, Juristen und / oder Dienstleistern auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene;
  • Verbreitungsaktivitäten und bewusstseinsschaffende Maßnahmen;
  • Weiterbildungsaktivitäten, sofern sie zur Erreichung des Projektziels beitragen und nicht die Hauptprojektaktivität darstellen.

(Die vollständige Auflistung finden Sie im Aufrufdokument unter der unten genannten Adresse.)

 

Antragsteller und Partner müssen öffentliche oder privatrechtliche Einrichtungen mit Sitz in einem Programmland oder internationale Organisationen sein. Programmländer sind zum derzeitigen Zeitpunkt alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Dänemark) sowie Albanien und Montenegro. Dänische und britische Einrichtungen können also leider nicht am Programm teilnehmen. Gewinnorientierte Organisationen können nur in Partnerschaft mit öffentlichen oder privaten nicht-gewinnorientierten Einrichtungen Anträge einreichen. Das Partnerkonsortium muss transnational sein, d.h. mindestens zwei Einrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Programmländern beinhalten. Mit einem Antragsteller oder Partner verbundene oder an diesen angegliederte Einrichtungen (z.B. Tochtergesellschaften) oder angebundene Dritte werden nur dann als Partner angesehen, wenn dies bereits bei der Antragstellung vorgesehen wurde.

Die Mindestantragssumme beträgt 75.000€; eine Obergrenze ist nicht angegeben. Die Kofinanzierungsrate liegt bei 90% der Projektkosten, die restlichen 10% müssen vom Antragsteller aus eigenen oder anderen Mitteln (keine weiteren EU-Mittel!) gedeckt werden. Die Dauer eines Projekts sollte nicht länger als 24 Monate betragen. Insgesamt stehen in diesem Aufruf 3,6 Mio. € zur Verfügung.

Antragsfrist ist der 15. Mai 2019, 17:00 MEZ.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission unter dem Link https://ekd.be/justiz-aufruf-rechte-von-opfern-2019.

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Justiz“ finden Sie auf unserer Website unter https://ekd.be/foerderprogramm-eu-justiz.