Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft: Fördermöglichkeit zu Antidiskriminierungsmaßnahmen und der Integration von Roma

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement

Für das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ der Europäischen Union wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projekten zu Antidiskriminierung und Integration von Roma veröffentlicht.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Bereich der Antidiskriminierung tätig sind, insbesondere in Bezug auf Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientation, Diversity-Management, Roma-Feindlichkeit und Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft.

Durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Im nun veröffentlichten Aufruf sollen Projekte gefördert werden, die

  • die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung in der Gesellschaft bekämpfen und LGBTI-Rechte fördern;
  • Diversity-Management im privaten und öffentlichen Sektor durch die Identifikation von bestehenden Praktiken, die Messung der Vorteile von Diversity-Management und Bewusstseinsbildung fördern;
  • Roma-Feindlichkeit und verschiedene andere Formen der Diskriminierung von Roma bekämpfen;
  • Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft (außer Hassrede) durch Aktivitäten, die zur Durchsetzung und erfolgreichen Umsetzung von EU Gesetzen und Politiken beitragen, bekämpfen, wie zum Beispiel Interessensvertretung der Geschädigten, unabhängiges Monitoring und Berichterstattung.

Mögliche Projektaktivitäten sind

  • Datenerhebungen und Umfragen und das Verfolgen der Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen;
  • Die Ausbildung von Fachleuten;
  • Voneinander-Lernen, der Austausch von erprobten und bewährten Konzepten, Zusammenarbeit, einschließlich der Identifikation von erprobten und bewährten Konzepten, die auf andere teilnehmende Länder übertragbar sein könnten;
  • Aktivitäten zur Verbreitung und Bewusstseinsbildung (einschließlich auf lokaler Ebene), wie zum Beispiel Seminare, Konferenzen, Kampagnen oder Social Media- und Presseaktivitäten;
  • Interessensvertretung der Geschädigten, unabhängiges Monitoring und Berichterstattung;
  • Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten und Empowerment.

Die Antragstellung erfolgt im Konsortium von mindestens zwei Einrichtungen. Antragsteller und Partnereinrichtungen müssen öffentliche oder privatrechtliche Organisationen sein. Gewinnorientierte Einrichtungen können teilnehmen, jedoch ausschließlich in Kooperation mit nicht gewinnorientierten Einrichtungen. Die Projektkonsortien können national oder transnational aufgestellt sein, auch ein Konsortium aus zwei deutschen Einrichtungen ist also förderfähig. Jedoch muss ein klarer europäischer Mehrwert des Projekts, also eine Strahlkraft der Projektergebnisse über die lokale, regionale oder nationale Ebene hinaus, nachgewiesen werden. Partnereinrichtungen in transnationalen Konsortien können aus den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island und Liechtenstein stammen. Britische Partnereinrichtung müssen beachten, dass nach dem Austritt der Vereinigten Königreichs aus der EU ihre Förderung nur dann fortgesetzt werden kann, wenn vor dem Brexit ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich getroffen wird.

Die Mindestantragssumme liegt bei 100.000€, die Höchstantragssumme bei 250.000€. Die Kofinanzierungsrate aus EU-Geldern liegt bei 80% der förderfähigen Projektkosten. Das Gesamtbudget des Projekts muss also bei mindestens 125.000€ und maximal bei 312.500€ liegen. Die restlichen 20% der Projektkosten müssen von den Partnereinrichtungen aus anderen Quellen (keine anderen EU-Fördergelder!) gedeckt werden. Insgesamt stehen 3.600.000€ zur Verfügung.

Antragsfrist ist der 9. Oktober 2018, 17:00 MEZ. Die bewilligten Projekte sollen ca. 9 Monate nach Bewerbungsfrist beginnen können. Die maximale Projektlaufzeit liegt bei 24 Monaten.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Participant Portal der Europäischen Kommission unter dem Link https://ekd.be/rug-antidiskriminierung-2018.