„Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“: Fördermöglichkeit zur Bekämpfung von Hassrede im Netz sowie von Intoleranz

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement

Für das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ der Europäischen Union wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Beobachtung, Vorbeugung und Bekämpfung von Hassrede im Netz sowie zur Bekämpfung von Intoleranz veröffentlicht.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die im Medienbereich, insbesondere im Bereich der Analyse von sozialen Medien und Online-Communities, tätig sind oder die sich zusammen mit anderen Einrichtungen für eine offene und tolerante Gesellschaft einsetzen möchten.

Durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Im Rahmen dieses Aufrufs werden drei Prioritäten gesetzt:

1) Vorbeugung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz

Geförderte Projekte sollen:

  • ein besseres Verständnis und einen besseren Dialog zwischen den verschiedenen Gruppen und Gemeinschaften fördern;
  • konkrete Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz, insbesondere Hassverbrechen und Hassrede, durchführen;
  • Gruppen, Gemeinschaften und Individuen, die von Erscheinungsformen der Intoleranz betroffen sind, bestärken, unterstützen und schützen.

Ein besonderer Schwerpunkt soll auf die Vorbeugung und Bekämpfung von Antisemitismus sowie die Bekämpfung von Intoleranz gegenüber und Diskriminierung von Muslimen gelegt werden.

Zu verteilende Mittel für diese Priorität: 3 Mio. €

 

2) Beobachtung, Vorbeugung und Bekämpfung von Hassrede im Netz

Geförderte Projekte sollen:

  • die Zusammenarbeit von Schlüsselakteuren (z.B. öffentliche Einrichtungen, Zivilgesellschaft und private Unternehmen) zur Bekämpfung von Hassrede auf Social Media-Plattformen und auf Plattformen von Internetunternehmen fördern;
  • Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu Hassrede und zur Förderung von Toleranznarrativen im Netz, insbesondere für Jugendliche, durchführen;
  • Studien zur Erforschung der Auslöser von Hassrede und der Strategien von extremistischen Gruppen, die Hass schüren, durchführen und eine Bestandsaufnahme dieser Auslöser und Strategien erstellen. Ebenfalls durchgeführt werden sollen Studien zu den Verbindungen zwischen Hass im Netz und Hassverbrechen im täglichen Leben.

Zu verteilende Mittel für diese Priorität: 2 Mio. €

 

3) Verbesserung der Kapazitäten von nationalen Behörden um auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und andere Formen der Intoleranz zu reagieren

Geförderte Projekte sollen:

  • Kapazitätsaufbau für nationale Behörden betreiben, damit diese die Gesetzgebung zu Hassverbrechen und Hassrede besser anwenden;
  • Systeme und Dienstleistungen der Opferhilfe für Opfer von Hassverbrechen und Hassrede schaffen und/oder verbessern. Hier sollen Maßnahmen gegen die mangelnde Anzeige der Verbrechen sowie zum Vertrauensaufbau zwischen Gemeinschaften und öffentlichen Behörden durchgeführt werden;
  • Praktiken zur Erfassung von und zur Datensammlung über Hassverbrechen und Hassrede auf nationaler Ebene schaffen und/oder verbessern;
  • Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen öffentlichen Behörden, der Zivilgesellschaft und lokalen Organisationen fördern, um die Antworten auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und andere Formen der Intoleranz auf nationaler Ebene zu verbessern.

Zu verteilende Mittel für diese Priorität: 2 Mio. € (beschränkt auf öffentliche Einrichtungen)

Für alle drei genannten Prioritäten sind spezifische Aktivitäten förderfähig. Detailliertere Informationen dazu finden Sie im Ausschreibungstext unter der unten genannten Adresse.

Die Antragstellung geschieht in einem nationalen oder transnationalen Konsortium mit mindestens zwei Partnereinrichtungen. Für die Prioritäten 1 und 2 müssen Antragsteller und Partner öffentliche oder privatrechtliche Einrichtungen mit Sitz in einem Programmland (s. unten) oder internationale Organisationen sein.  Für Priorität 3 müssen Antragsteller öffentliche Einrichtungen aus einem der Programmländer sein; Partner müssen öffentliche oder privatrechtliche Einrichtungen mit Sitz in einem Programmland (s. unten) oder internationale Organisationen sein. Private, gewinnorientierte Einrichtungen können nur in Partnerschaft mit einer öffentlichen oder privaten nicht-gewinnorientierten Einrichtung an einem Projekt beteiligt sein. Mit einem Antragsteller oder Partner verbundene oder an diesen angegliederte Einrichtungen (z.B. Tochtergesellschaften) oder angebundene Dritte werden nur dann als Partner angesehen, wenn dies bereits bei der Antragstellung vorgesehen wurde.

Die Mindestfördersumme liegt bei 75.000€; eine maximale Fördersumme wird nicht genannt. Die Kofinanzierungsrate aus EU-Geldern liegt bei 80% der Projektkosten; die restlichen 20% der Projektkosten müssen von den Partnereinrichtungen aus anderen Quellen (keine weiteren EU-Mittel!) gedeckt werden. Die maximale Projektlaufzeit liegt bei 24 Monaten. Insgesamt stehen 7 Mio. € zur Verfügung.

Die Partner an einem Projekt können derzeit aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein und Serbien kommen. Im Falle von britischen Projektpartnern ist zu beachten, dass, falls das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austritt, ohne mit der EU ein Abkommen zur Weiterfinanzierung britischer Partner abgeschlossen zu haben, die Förderung für britische Partner abgebrochen wird. Eine Fortführung der Teilnahme britischer Partner wird dann nur auf deren eigene Kosten möglich sein.

Antragsfrist ist der 24. April 2019, 17:00 MEZ.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission unter dem Link https://ekd.be/rgu-kampf-gegen-hassrede-im-netz-und-intoleranz-2019.

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ finden Sie auch auf unserer Website unter folgendem Link: https://ekd.be/programm-rechte-gleichstellung-unionsbuergerschaft-neu.