„Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“: Fördermöglichkeiten für Projekte zur Vorbeugung und Bekämpfung von geschlechterspezifischer Gewalt und von Gewalt gegen Kinder

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement

Im Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Bereich der Vorbeugung und Bekämpfung von geschlechterspezifischer Gewalt und von Gewalt gegen Kinder veröffentlicht.

Diese Informationen könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die sich in diesen Bereichen für die Opferhilfe, Sensibilisierungsmaßnahmen und/oder die Vorbeugung von Gewaltausübung engagieren.

Durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ soll ein Beitrag zur grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Im Rahmen dieses Aufrufs werden zwei Prioritäten gesetzt:

1) Vorbeugung und Bekämpfung von geschlechterspezifischer Gewalt

Unter dieser Priorität sollen Maßnahmen unter folgenden Themenbereichen gefördert werden:

  • Vorbeugung, Schutz und/oder Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt

Unter diesen Themenbereich fallen z.B. Maßnahmen zur Änderung gesellschaftlicher Einstellungen und Verhaltensweisen und Sensibilisierungsmaßnahmen, Instrumente zur Erkennung von und Befassung mit frühen Anzeichen von häuslicher Gewalt; Maßnahmen zur Förderung von multidisziplinärer Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau für zuständige Fachkräfte, die am Schutz der Opfer beteiligt sind oder die Entwicklung von Programmen, die Opfer darin bestärken, wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen (z.B. indem ihnen Obdach, Kinderbetreuung, Ausbildung, Schulungen und Unterstützung bei der Arbeitssuche geboten werden).

 

  • Schutz und Unterstützung von erwachsenen Opfern von geschlechterspezifischer Gewalt unter besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen

Zu den schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zählen unter anderem junge Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Asylbewerber, Flüchtlinge, LGBTI, ethnische Minderheiten (einschließlich Roma), Frauen mit Behinderungen und Frauen, die auf der Straße leben und/oder arbeiten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die Verbesserung des Zugangs zu Schutz- und Unterstützungsdienstleistungen für die Opfer durch Eingehen auf ihre spezifischen Bedürfnisse, multidisziplinäre Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau für die zuständigen Fachkräfte, die mit diesen Gruppen im Kontakt sind, sowie Präventionsarbeit.

 

  • Vorbeugung von und Antworten auf sexuelle Belästigung (einschließlich Cyber-Belästigung)

Unter diesen Themenbereich fallen z.B. die Entwicklung von Instrumenten zum Melden von Vorfällen der sexuellen Belästigung wie zum Beispiel Sensibilisierungsmaßnahmen für Risikogruppen (z.B. junge Erwachsenen, die soziale Medien benutzen) und Opfer. Ebenso gehören dazu die Entwicklung von Leitlinien und Handbüchern für spezialisierte Unterstützungsmaßnahmen (z.B. bei der Arbeit, in Schulen, Universitäten und online) und der Kapazitätsaufbau für zuständige Fachkräfte sowie Maßnahmen mit einer breiteren Zielsetzung, wie beispielweise Sensibilisierungsmaßnahmen zur Bewältigung von Vorurteilen und geschlechtsspezifischen Stereotypen. Projekte, die junge Erwachsene als Zielgruppe haben, sind ausdrücklich erwünscht.

Zu verteilende Mittel für diese Priorität: ca. 7 Mio. €

 

2) Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder

Unter dieser Priorität sollen Maßnahmen unter folgenden Themenbereichen gefördert werden:

  • Kapazitätsaufbau für verschiedene Gruppen: 1) für auszubildendes sowie sich in der Weiterbildung befindendes medizinisches Personal (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hausärzte, Zahnärzte, Kinderärzte, Krankenpfleger und in der Notaufnahme tätiges medizinisches Personal), 2) im Sozialdienst tätiges Personal, 3) für den Bereich der Polizei 4) für den  Bildungsbereich (einschließlich Lehrer sowie anderes Schulpersonal bzw. in der frühkindlichen Erziehung und Betreuung tätiges Personal). Alle Maßnahmen sollen das Ziel haben, eine verlässliche Prävention, Erkennung, Identifizierung und Antworten auf negative Kindheitserfahrungen zu systematisieren. Der Schwerpunkt soll hier auf der Unterstützung positiver und liebevoller Beziehungen liegen, um Widerstandsfähigkeit zu fördern.

 

  • Kapazitätsaufbau für forensische Interviewer, die auf kindliche Opfer von Gewalt spezialisiert sind, um Spezialisten in diesem Bereich für forensische Interviews überall im Land zu installieren. Dadurch soll der weiteren Traumatisierung von kindlichen Opfern vorgebeugt, ein Weg zur Therapie sichergestellt und die Strafverfolgungsrate verbessert werden.

 

  • Kapazitätsaufbau für auszubildendes sowie sich in der Weiterbildung befindendes Personal, das evidenzbasierte und trauma-sensible therapeutische Leistungen anbietet, um eine angemessene nationale Abdeckung von therapeutischen Leistungen für kindliche Opfer zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für Leistungen für einzelne Kinder als auch für Gruppen von Kindern (z.B. in Fällen von Massenopfern und/oder Terrorismus).

 

Zu verteilende Mittel für diese Priorität: ca. 4,7 Mio. €

 

In beiden Prioritäten und deren entsprechenden Themenbereichen können die folgenden Aktivitäten gefördert werden:

(Für einige der genannten Themenbereiche sind spezifische Aktivitäten förderfähig. Detailliertere Informationen dazu finden Sie im Ausschreibungstext unter der unten genannten Adresse.)

  • Sensibilisierungs- und Stärkungsmaßnahmen („empowerment“)
  • Kapazitätsaufbau und Schulungen für Fachleute
  • Entwicklung und Umsetzung von Protokollen sowie Entwicklung von Arbeitsmethoden und Instrumenten
  • Austausch bewährter Praktiken, gegenseitige Wissensvermittlung

Forschung und Recherche in den jeweiligen Prioritäten sind nicht ausgeschlossen, jedoch sollten die Projekte eher praktisch angelegt sein und mehrere der genannten Aktivitäten umfassen.

Es ist erforderlich, dass aus jedem Land eine Behörde oder öffentliche Stelle aktiv als Antragsteller, Partner oder durch andere substanzielle Unterstützung an einem Projekt beteiligt ist.

Die Antragstellung geschieht in einem nationalen oder transnationalen Konsortium mit mindestens zwei Partnereinrichtungen. Antragsteller und Partner müssen öffentliche oder privatrechtliche Einrichtungen mit Sitz in einem Programmland (s. unten) oder internationale Organisationen sein. Private, gewinnorientierte Einrichtungen können nur in Partnerschaft mit einer öffentlichen oder privaten nicht-gewinnorientierten Einrichtung an einem Projekt beteiligt sein. Mit einem Antragsteller oder Partner verbundene oder an diesen angegliederte Einrichtungen (z.B. Tochtergesellschaften) und angebundene Dritte werden nur dann als Partner angesehen, wenn dies bereits bei der Antragstellung vorgesehen wurde.

Alle Projekte sollen in enger Zusammenarbeit oder unter der Führung von relevanten Schlüsseleinrichtungen durchgeführt werden, wie z.B. einem Kinderschutzbund, der Polizei, Gesundheitseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, der Justiz oder Opferschutzeinrichtungen.

Die Mindestfördersumme beträgt 75.000€; eine Obergrenze ist nicht angegeben. Die Kofinanzierungsrate für förderfähige Projektkosten liegt bei 80% der Projektkosten, die restlichen 20% müssen vom Antragsteller aus eigenen oder anderen Mitteln (keine weiteren EU-Mittel!) gedeckt werden. Die Dauer eines Projekts sollte nicht länger als 24 Monate betragen. Insgesamt stehen 11,7 Mio. € zur Verfügung.

Die Partner an einem Projekt können derzeit aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island und Serbien kommen. Im Falle von britischen Projektpartnern ist zu beachten, dass, falls das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austritt, ohne mit der EU ein Abkommen zur Weiterfinanzierung britischer Partner abgeschlossen zu haben, die Förderung für britische Partner abgebrochen wird. Eine Fortführung der Teilnahme britischer Partner wird dann nur auf deren eigene Kosten möglich sein.

Die Frist zur Antragstellung endet am 13. Juni 2019, 17:00 MEZ.

Weitere Informationen zu den spezifischen Zielen und Inhalten des Aufrufs sowie zu den Antragsbedingungen finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission unter: https://ekd.be/rgu-geschlechterspezifische-gewalt-und-gegen-kinder-2019.  

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ finden Sie auch auf unserer Website unter folgendem Link: https://ekd.be/programm-rechte-gleichstellung-unionsbuergerschaft-neu.