„Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“: Inklusion und Beteiligung von EU-Bürgerinnen und Bürgern und Unterstützung von nationalen Behörden bei den Wahlen

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Kultur

Die Europäische Kommission hat weiterführende Informationen zum Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Bereich der Inklusion von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die von der Freizügigkeit Gebrauch machen, sowie im Bereich der Unterstützung von nationalen Wahlbehörden veröffentlicht (vergl. FörderInfo Aktuell vom 17.12.2018).

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die Projekte zur Unterstützung zugezogener EU-Bürger planen oder mit Wahlbehörden zusammenarbeiten.

Durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Dazu gehören der Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie oder Gleichheit, die Unterstützung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Stockholmer Programms mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Die unter diesem Aufruf geförderten Projekte sollen einen Beitrag zur Förderung und Verbesserung der Ausübung sowie Wahrnehmung der Bürgerrechte von Bürgern der EU leisten. Der Aufruf ist in zwei Prioritäten unterteilt:

1) Inklusion und Beteiligung von EU-Bürgerinnen und Bürgern

Unter der ersten Priorität sollen die Inklusion von mobilen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die von der Freizügigkeit Gebrauch machen, und die demokratische Teilhabe von diesen Bürgerinnen und Bürgern sowie von unterrepräsentierten Gruppen, wie Frauen, Roma, jungen Menschen und EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die nicht in ihrem EU-Herkunftsmitgliedstaat leben,  gefördert werden. Die Umschreibung „mobile Bürger“ bezieht sich auf EU-Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt in einen anderen EU-Mitgliedstaat als ihren Heimatstaat verlegen bzw. verlegt haben.

Diese Aktivitäten sollten die Leistungen der Mitgliedstaaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen in diesem Bereich unterstützen und Aktivitäten, die anderweitig von der Kommission gefördert werden, komplementieren und nicht duplizieren. Die Aktivitäten müssen operativ und praktisch ausgelegt sein und entweder Bürgerinnen und Bürger direkt unterstützen oder die Arbeit von Gruppen und/oder Organisationen unterstützen, die mit der Unterstützung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beauftragt sind.

Mögliche Projektaktivitäten sind:

  • Förderung des Engagements im demokratischen Leben der Europäischen Union (z.B. durch den Aufbau von Fähigkeiten und Kapazitäten unter den Kandidaten für die Wahlen, Einsatz für Gemeinschaften (“community championing”), Zugang zu grenzüberschreitender politischer Information und Erleichterung des Zugangs zu lokaler politischer Information) und der Repräsentation und Teilnahme in lokalen und EU-Wahlen, einschließlich für junge Menschen, Frauen und EU-Bürger, die nicht in ihrem EU-Herkunftsmitgliedstaat leben (z.B. durch digitale, interaktive, innovative Instrumente und/oder indem der Prozess besser zugänglich gemacht und Hindernisse identifiziert und behoben werden oder das Gruppengefühl gestärkt wird);
  • Integrationspolitik und bewährte Praktiken, die sich nicht nur auf einen Typ von mobilen EU-Bürgerinnen und -Bürgern beziehen, sondern sowohl die verschiedenen Bedürfnisse dieser EU-Bürgerinnen und -Bürger als auch die Herausforderungen für die sie aufnehmenden Städte (z.B. Wohnungswesen, Schulausbildung, Inklusion auf dem Arbeitsmarkt, Beteiligung an gemeinschaftlichen Entscheidungsprozessen und Freiwilligentätigkeit etc.) berücksichtigen, sowie Multikulturalismus fördern;
  • Verbreitung von praktischen Informationen und Hinweisen zu den Rechten, einschließlich der Stimmrechte, und Pflichten von mobilen EU-Bürgerinnen und -Bürgern in dem/der jeweiligen Land/Region/Stadt und Unterstützung in der Durchführung dieser Rechte und Pflichten.

Für diese Priorität stehen insgesamt 730.000€ zur Verfügung.

2) Unterstützung von nationalen Behörden bei den Wahlen

Unter der zweiten Priorität sollen nationale Wahl-Netzwerke und deren europäische Koordination unterstützt werden. Hier sollen Projekte gefördert werden, die die Einrichtung von nationalen Wahl-Netzwerken, unter Einbeziehung von Behörden, die für Wahlen zuständig sind, und Behörden, die für die Kontrolle und Umsetzung von für die Wahlen relevanten Aktivitäten zuständig sind, einschließlich Datenschutzbehörden, Medienaufsichtsbehörden, Cybersicherheitsbehörden etc., unterstützen. Es können Foren geschaffen  werden, die den raschen und sicheren Austausch von Informationen zu Problemen, die die Wahlen beeinträchtigen könnten, erleichtern, einschließlich der gemeinsamen Identifizierung von Bedrohungen und Lücken, des Austauschs von Ergebnissen und Fachwissen und der Zusammenarbeit in der Anwendung und Durchsetzung von relevanten Regeln im Online-Bereich. Das Gesamtziel ist die Unterstützung der Integrität von freien und fairen Wahlen in Europa und die Bewahrung von demokratischen Institutionen und der Teilnahme von Bürgern und Bürgerinnen in diesen Institutionen. Die Koordinierung innerhalb und zwischen solchen Netzwerken könnte insbesondere dazu dienen, auf Bedrohungen aufmerksam zu machen, dass nationale Netzwerke sich zu bewährten Praktiken austauschen, gemeinsame Lösungen zu identifizierten Herausforderungen zu diskutieren und gemeinsame Projekte und Übungen zwischen nationalen Netzwerken anzuregen.

Mögliche Projektaktivitäten sind:

  • Workshops, Seminare, Konferenzen und Expertentreffen auf verschiedenen Ebenen soweit erforderlich (hochrangige Treffen zur Koordinierung von Politikansätzen und technische Austausche zwischen Experten für die Umsetzung der Politiken); gegenseitiges Lernen, Kooperationsübungen; analytische Studien; Sensibilisierungsmaßnahmen und Plattformen zum Austausch von Informationen.

Für diese Priorität stehen insgesamt 770.000€ zur Verfügung.

Unter der ersten Priorität geschieht die Antragstellung im Konsortium von mindestens zwei Einrichtungen. Antragsteller und Partnereinrichtungen müssen öffentliche oder privatrechtliche Organisationen sein. Gewinnorientierte Einrichtungen können teilnehmen, jedoch ausschließlich in Kooperation mit nicht gewinnorientierten Einrichtungen.

Unter der zweiten Priorität wird lediglich mindestens eine Einrichtung zur Antragstellung benötigt. Antragsteller müssen öffentliche Organisationen oder Einrichtungen sein, die in einem der am Programm teilnehmenden Länder für Wahlen zuständig sind. Partnereinrichtungen müssen öffentliche, privatrechtliche oder internationale Organisationen sein. Einrichtungen, die einem Antragsteller oder Partner angeschlossen sind und angebundene Dritte werden nicht als Projektteilnehmer betrachtet, außer sie wurden in der Antragstellung als Partner einbezogen.

Unter beiden Prioritäten können die Projektkonsortien national oder transnational aufgestellt sein, auch ein Konsortium aus zwei deutschen Einrichtungen ist also förderfähig. Jedoch muss ein klarer europäischer Mehrwert des Projekts, also eine Strahlkraft der Projektergebnisse über die lokale, regionale oder nationale Ebene hinaus, nachgewiesen werden. Partnereinrichtungen in transnationalen Konsortien können aus den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island und Serbien stammen. Britische Partnereinrichtungen müssen beachten, dass nach dem Austritt der Vereinigten Königreichs aus der EU ihre Förderung nur dann fortgesetzt werden kann, wenn vor dem Brexit ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich getroffen wird.

Für beide Prioritäten liegt die Mindestantragssumme bei 75.000€; für die zweite Priorität beträgt die maximale Antragssumme 100.000€. Die Kofinanzierungsrate aus EU-Geldern liegt bei 80% der förderfähigen Projektkosten. Das Gesamtbudget des Projekts muss also bei mindestens 93.750€ liegen. Die restlichen 20% der Projektkosten müssen von den Partnereinrichtungen aus anderen Quellen (keine anderen EU-Fördergelder!) gedeckt werden. Insgesamt stehen 1.500.000€ zur Verfügung.

Antragsfrist ist der 11. April 2019, 17:00 MEZ. Die maximale Projektlaufzeit liegt bei 24 Monaten.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission unter dem folgenden Link: https://ekd.be/rgu-aufruf-mobile-eu-buerger-wahlbehoerden-2019.

Weitere Informationen zu dem europäischen Förderprogramm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ finden Sie auch auf unserer Website unter folgendem Link: https://ekd.be/programm-rechte-gleichstellung-unionsbuergerschaft-neu.