Plädoyer für Zuwanderungsgesetz

Präses Manfred Rekowski spricht sich auch für den Familiennachzug aus

Düsseldorf (epd). Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, erwartet von der künftigen Bundesregierung eine gesetzliche Regelung der Zuwanderung. „Es wäre ein fatales Versäumnis, wenn man diese Gestaltungsaufgabe dem Zufall überlassen würde“, sagte der Vorsitzende der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Weil es kein Zuwanderungsgesetz gibt, werde „das Asylrecht überstrapaziert, weil Menschen darin den einzigen Zugang sehen“.

Bereits die Diskussion über ein Zuwanderungsgesetz könnte dem gesellschaftlichen Frieden dienen, „weil man zu einem gesellschaftlichen und politischen Konsens kommen muss, welche Menschen in welcher Anzahl und zu welchen Bedingungen nach Deutschland einwandern können“, sagte Rekowski. Das Gesetz dürfe sich aber nicht nur an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes orientieren: „Wir haben auch eine Verantwortung für die Länder, aus denen Menschen zuwandern.“ Es wäre kurzsichtig, „alle qualifizierten Facharbeiter und Akademiker abzuschöpfen aus Ländern, die dringend eine eigene Entwicklung brauchen“.

Familie fördert Integration

Als Fortschritt begrüßte Rekowski „die Feststellung von CDU und CSU, dass das Asylrecht keine Quotierung und keine Obergrenze zulässt“. Die Unionsparteien hätten klargestellt, dass diese humanitäre und rechtliche Verpflichtung anerkannt werde. „Bei Nächstenliebe und Barmherzigkeit kann es keine Abstriche geben“, betonte der rheinische Präses. Die Schwesterparteien hatten sich vor den Sondierungsgesprächen mit FDP und Grünen auf das Ziel geeinigt, dass Deutschland nicht mehr als 200.000 Flüchtlinge pro Jahr aufnimmt. Zugleich bekannten sich CDU und CSU aber zum Grundrecht auf Asyl und zur Genfer Flüchtlingskonvention.

Nachdrücklich forderte Rekowski, auch Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz den Nachzug von Familienmitgliedern zu erlauben. „Die Familie genießt im christlichen Verständnis und auch in unserem Grundgesetz eine hohe Wertschätzung“, sagte er. „Das muss auch für Flüchtlinge gelten.“ Menschen, die im Familienverbund leben, seien zudem „besser in das soziale Netz insgesamt eingebunden als allein lebende Menschen, die permanent von ihrer Familie getrennt sind und sich um ihre Angehörigen sorgen“. Die aktuelle Aussetzung des Familiennachzugs betrifft vor allem Syrer. Die künftige Regierung muss entscheiden, ob die im März auslaufende Regelung verlängert wird.