Beschlüsse

2. Tagung der 11. Synode der EKD, Ulm, 25. bis 29. Oktober 2009

Beschluss zur Abschaffung der Kettenduldungen

Beschluss

der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 2. Tagung

zur

Abschaffung der Kettenduldungen

Die Synode hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt für eine Regelung eingesetzt, die langjährig in Deutschland lebenden Geduldeten eine Bleiberechts- und damit Lebensperspektive eröffnet. Vor dem Hintergrund, dass die im August 2007 in Kraft getretene Altfallregelung Ende des Jahres ausläuft, bekräftigt sie ihren Appell, eine nachhaltige Regelung zu schaffen, die das Bleiberecht an Kriterien knüpft, die von den betroffenen Menschen auch tatsächlich erfüllt werden können und die überdies den Missstand von Kettenduldungen endgültig beendet. Sie bittet den Rat und die Gliedkirchen, sich hierfür gegenüber der Bundes- und Landespolitik einzusetzen.

Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage und aufgrund der hohen Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung, befürchten viele Betroffene nach Ablauf der Frist erneut lediglich in Deutschland geduldet zu werden. Ihnen droht dann die Abschiebung in ihr Herkunftsland. Darüber hinaus ist das Problem der Kettenduldungen immer noch nicht gelöst - erneut leben fast 94.000 Menschen mit Kettenduldungen in Deutschland, davon 60.000 seit mehr als 6 Jahren.

Die Synode der EKD fordert deshalb:

1. Die Frist der Altfallregelung, innerhalb derer Betroffene die überwiegende Sicherung ihres Lebensunterhaltes nachweisen müssen, zu verlängern, um ihnen trotz der Wirtschaftskrise eine Chance zu geben, diesen Nachweis zu erbringen.

2. Die Kriterien der Altfallregelung zu modifizieren: Die hohen Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung gefährden das Bleiberecht insbesondere für Familien mit Kindern und bei einer Beschäftigung im Niedriglohnsektor. Die Ausschlussgründe sind zu rigide gefasst und die Ausnahmetatbestände greifen nicht weit genug.

3. Das Aufenthaltsgesetz um ein wirksames Instrument zur Abschaffung der Kettenduldung zu erweitern: Das kann durch eine Altfallregelung geschehen, die nicht an einem festen Datum der Einreise anknüpft, sondern die Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Kriterium hat, sog. „rollierende Regelung“.

Ulm, 29. Oktober 2009

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland

Katrin Göring-Eckardt

Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!



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