Rahmenvereinbarung über Wittenberger Schloss und Schlosskirche unterzeichnet

„Präzise, profiliert, brillant“ – Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Böhmer würdigt EKD-Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber

Das Land Sachsen-Anhalt, die Lutherstadt Wittenberg, sowie die Stiftung Luthergedenkstätten haben mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) eine Rahmenvereinbarung über die Sanierung des Wittenberger Schlosses und der weltberühmten Schlosskirche unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand am heutigen Montag im Anschluss an die Sitzung des Kuratoriums „Luther 2017“ in Berlin statt.

Die Rahmenvereinbarung regelt die Sanierungsmaßnahmen für Schloss und Schlosskirche in Wittenberg, sowie eine spätere Übernahme der Schlosskirche und von Teilen des Schlosses durch die EKD. Vorgesehen ist neben der Sanierung der Schlosskirche, an deren Tür der Überlieferung nach Martin Luther seine berühmten 95 Thesen schlug, auch eine Sanierung und ein Umbau des Schlosses, in dem unter anderem eine reformationsgeschichtliche Forschungsbibliothek sowie das Predigerseminar der UEK untergebracht werden.

Mit dem Umzug des Predigerseminars der UEK an den Schlossplatz wird das bisher als Predigerseminar genutzte Vorderhaus zum Lutherhaus in Wittenberg, das Augusteum, der Stiftung Luthergedenkstätten übertragen. Es soll weiteren Platz für die Dauerausstellung bieten sowie Sonderausstellungen ermöglichen.

Zum letzten Mal leitete Bischof Wolfgang Huber, der Vorsitzende des Rates der EKD, die Sitzung des Kuratoriums, da seine Amtszeit in der EKD in diesem Monat endet. Aus diesem Anlass würdigte ihn der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer: „Mit Bischof Huber verlässt eine eindrucksvolle Persönlichkeit das Amt des Vorsitzenden des Rates der EKD, das er in besonderer Weise profiliert und geprägt hat. Seine präzise Problemanalyse und seine ebenso präzisen wie brillanten Formulierungen haben ihn zu einer dominierenden Persönlichkeit gemacht, der viele – wie auch ich – mit Respekt und Hochachtung begegnet sind. Ich hoffe, dass Wolfgang Huber der gemeinsamen Arbeit für das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 in geeigneter Weise erhalten bleibt.“

Das Kuratorium „Luther 2017“ dient Bund, Ländern, Kommunen und der evangelischen Kirche zur gemeinsamen Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017. In dem Kuratorium wirken die EKD, die UEK, die VELKD und einige evangelische Landeskirchen zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und die Lutherstadt Wittenberg. Weitere Informationen: Prälat Stephan Dorgerloh, Beauftragter des Rates der EKD in Wittenberg Telefon: 0151-53870333 / E-Mail: 2017@ekd.de

Hannover / Berlin, 19.Oktober 2009

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick