Größere Einheit in der EKD erreicht

Union Evangelischer Kirchen in der EKD vereinfacht die Strukturen

26. Juni 2003

Berlin. Am 1. Juli 2003 tritt die Grundordnung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) in Kraft. Damit endet die fast 200jährige Geschichte der Evangelischen Kirche der Union (EKU). Es beginnt eine neue Geschichte der Zusammenarbeit von 14 Landeskirchen, die bisher - wie die EKU selbst - in der Arnoldshainer Konferenz (AKf) vertreten waren. Sie sind sich einig in dem Ziel, „die Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland zu fördern“.
 
Die UEK versteht sich daher selbst nur als eine weitere Station auf dem Weg in Richtung EKD. Jeweils ein Jahr vor Ablauf ihrer sechsjährigen Amtsperiode wird die Vollkonferenz der UEK prüfen, ob das angestrebte Ziel einer verbindlichen Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen der EKD auf den theologischen, liturgischen und kirchenrechtlichen Feldern so weit verwirklicht ist, dass ein Fortbestand der UEK in ihrer bisherigen Form entfallen kann.
 
Die UEK will außerdem europaweit die Gemeinschaft der die Leuenberger Kirchengemeinschaft bildenden evangelischen Kirchen und weltweit der Ökumene fördern. „Ich wünsche mir, dass es uns mit der UEK gelingt, den Weg nach Europa weiter zu beschreiten und die ökumenische Perspektive innerhalb des Protestantismus zu stärken“, sagte der bisherige Vorsitzende des Rates der EKU, Präses Manfred Sorg, auf der letzten EKU-Synode am 11. April in Berlin.
 
Vom 17. bis 19. Oktober tritt in Erfurt die Vollkonferenz der UEK zu ihrer konstituierenden Tagung zusammen, um das Präsidium zu wählen. In diesem Leitungsorgan werden alle Mitgliedskirchen vertreten sein.
 
Der UEK gehören 14 Landeskirchen der EKD mit rund 13,4 Millionen Gemeindegliedern an: Anhalt, Baden, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, schlesische Oberlausitz, Pfalz, Pommern, Ev.-Reformierte Kirche, Rheinland, Kirchenprovinz Sachsen, Westfalen.