UEK-Vollkonferenz beschließt künftige Förderung der GEKE

Strukturreform entlastet Haushalt erheblich

13. Mai 2006

Wittenberg. Die Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) wird auch in Zukunft ihre Verantwortung für die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa – Leuenberger Kirchengemeinschaft (GEKE) wahrnehmen: Einstimmig beschlossen die Vertreter der 13 UEK-Mitgliedskirchen auf der vierten Tagung der Vollkonferenz in der Lutherstadt Wittenberg, 100.000 Euro in den Haushalt für das kommende Jahr zur Förderung der GEKE einzustellen. Außerdem bittet die Vollkonferenz das Präsidium, sich um eine "nachhaltige" finanzielle Unterstützung der GEKE zu bemühen. "Damit sind wir ein gutes Stück vorangekommen auf dem Weg der Erhaltung des Sekretariats der GEKE", so der Präsident der Kirchenkanzlei und derzeitige Leiter des GEKE-Sekretariats, Dr. Wilhelm Hüffmeier. Das Sekretariat, das rund 19 Jahre in der Kirchenkanzlei der Union in Berlin beherbergt war, wird mit der bevorstehenden Integration der Kirchenkanzlei in das Kirchenamt der EKD zur Evangelischen Kirche in Österreich nach Wien verlagert.

Mit Blick auf die Zusammenführung von UEK und EKD stellte die Vollkonferenz fest, dass dieser Prozess möglicherweise noch über das Jahr 2009 hinaus fortgesetzt werden muss. Bis Mai nächsten Jahres soll das Präsidium ein Konzept für die künftige verkleinerte Struktur der UEK vorlegen. Dabei seien die inhaltliche und strukturelle Ausrichtung der UEK-Arbeit und besonders die personelle Ausstattung der UEK-Amtsstelle zu beachten, so der Beschluss. Finanzielle Früchte trägt die Strukturreform aber schon jetzt: "Wir können davon ausgehen, dass die beteiligten UEK-Mitgliedskirchen heute rund zwei Millionen Euro weniger ausgeben als vor drei Jahren", sagte der Leiter der Finanzabteilung im Kirchenamt der EKD, Oberkirchenrat Thomas Begrich.

Die Teilnehmer beschlossen neben einer neuen Trauagende auch die Veröffentlichung einer Studie des Theologischen Ausschusses mit dem Titel "Unsere Hoffnung auf das ewige Leben". "Mit den Fragen nach dem Weiterleben nach dem Tode, nach einem Wiedersehen der Menschen, denen man in diesem Leben verbunden war, beschäftigen sich heute viele Menschen. Zugleich ist in unseren Kirchen eine Unsicherheit zu beobachten, wie man angemessen auf diese Fragen eingehen kann", so Professor Michael Beintker zur Einführung des Textes. Das Votum soll der Differenz zwischen elementaren religiösen Fragen und kirchlichen Antworten in diesem Bereich entgegen wirken.

Die Vollkonferenz besteht aus 44 Mitgliedern der Kirchen der UEK. Sie bestimmt die inhaltliche Ausrichtung der UEK, gibt dem Präsidium und der Kirchenkanzlei Richtlinien und beschließt Kirchengesetze und andere Regelungen, die in den Mitgliedskirchen gelten sollen. Die Vollkonferenz hat sich im Oktober 2003 konstituiert und ist bis zum Jahr 2009 im Amt. Sie tagt in der Regel ein Mal im Jahr. Der UEK gehören folgende Mitgliedskirchen an: Anhalt, Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, Pfalz, Pommern, Ev.-reformierte Kirche, Rheinland, Kirchenprovinz Sachsen, Westfalen.

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