Eröffnung des Kongresses "Bioethik in evangelischer Perspektive"

Manfred Kock

In der Ev. Friedrichstadtkirche Berlin

Ich begrüße Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr herzlich zu dem Kongress über "Bioethik in evangelischer Perspektive". Ich heiße Sie willkommen auch im Namen von Wolfgang Huber, dem Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, und von Robert Leicht, dem Präsidenten der Evangelischen Akademie zu Berlin, die mit mir zusammen die Einladung ausgesprochen haben. Ich freue mich über das große Interesse, das diese Veranstaltung findet, und danke Ihnen allen für Ihre Beteiligung. Die Anwesenheit zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter der Medien ist uns hoch willkommen und wird dazu beitragen, dass über das Auditorium hier in der Friedrichstadtkirche hinaus auch eine breitere Öffentlichkeit auf die Beiträge des Kongresses aufmerksam wird. Mein besonderer Dank gilt denen, die mit Referaten, der Mitwirkung auf dem Podium und der Moderation maßgeblich die inhaltliche Arbeit zu leisten haben. Die Durchführung eines solchen Kongresses erfordert viel organisatorische Detailarbeit; darum danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem aus dem Kirchenamt der EKD und aus der Evangelischen Akademie zu Berlin für die Vorarbeit und Begleitung des Kongresses.

"Was darf der Mensch mit sich und seinesgleichen machen - für sich und seinesgleichen?" Diese Frage steht am Anfang der Einladung, die im Herbst des vergangenen Jahres zu diesem Kongress herausgegangen ist. Die neuen Entwicklungen in Medizin und Biologie sollen den Menschen zugute kommen. Sie werden vorangetrieben, um die Möglichkeiten des Heilens und Helfens zu verbessern. Darüber gibt es keinen Streit. Wir alle sind einer Ethik des Heilens und Helfens verpflichtet. Aber Helfen und Heilen können nicht um jeden Preis geschehen. Auch darüber sind wir uns einig.

Wo aber verläuft die Grenze? Was darf der Mensch mit sich und seinesgleichen - mit menschlichen Embryonen, mit embryonalen Stammzellen oder - um noch ein Beispiel aus einem anderen Zusammenhang zu nennen - mit einwilligungsunfähigen Personen - machen, ohne ihre Würde und ihr Recht auf Leben zu verletzen? Die Frage hat noch eine andere Seite: Was macht der Mensch mit sich, was macht er aus sich, wenn er fortbestehende Zweifel beiseite schiebt und bisherige Grenzen für den Zugriff auf das eigene Leben und das anderer Menschen verschiebt?

Dieser Kongress findet - entgegen unserer ursprünglichen Absicht – jetzt nur wenige Tage vor der Debatte des Deutschen Bundestages über den Import menschlicher embryonaler Stammzellen statt. Das ist Chance und Gefahr zugleich. Diese zeitliche Nähe bietet die Chance, denen, die sich noch nicht abschließend festgelegt haben, hilfreiche Gesichtspunkte für ihre ethische Urteilsbildung an die Hand zu geben. Die Gefahr liegt darin, dass die Aufmerksamkeit verengt wird auf die Fragen der Stammzellforschung und auf die besondere Problematik der jetzt anstehenden politischen Entscheidung. Die bioethische Debatte muss weitergehen, sie darf nach dem 30. Januar 2002 nicht an Schwung verlieren. Auch einige alte und nur scheinbar zur Ruhe gekommene ethische Fragen zum Anfang und Ende menschlichen Lebens sind wieder aufgebrochen: Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe werden im Horizont der aktuellen bioethischen Debatte eine neue Bewertung erfahren müssen. Die einzelnen Einheiten des Kongresses sind so ausgewählt, dass über die aktuellen Themen hinaus auch der weitere Horizont der bioethischen Debatte in den Blick genommen werden kann.

Ich möchte mich in dieser Eröffnung auf drei Punkte konzentrieren: Zunächst werde ich die ethische Urteilsbildung des Rates der EKD rekapitulieren, mit deren Ergebnis er sich zu den Fragen der Embryonen- und der Stammzellforschung mehrfach in die bioethische Debatte eingebracht hat. In der evangelischen Kirche und Theologie werden zu den bioethischen Streitfragen allerdings auch andere Positionen als die des Rates der EKD vertreten. Diesem Sachverhalt und seiner Bedeutung für das Selbstverständnis der evangelischen Kirche werde ich mich in einem zweiten Abschnitt zuwenden. Im dritten Abschnitt soll es schließlich um die Frage gehen, in welcher Absicht sich die evangelische Kirche an der bioethischen Debatte beteiligt und mit welchem Anspruch sie Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit gegenübertritt.

I.

Die evangelische Kirche hat sich seit Mitte der 80er Jahre intensiv an der bioethischen Debatte beteiligt. Präziser gesagt: Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich in Deutschland eine breite bioethische Debatte überhaupt erst entwickelt hat. Die neuen Möglichkeiten in der Fortpflanzungsmedizin und der Genforschung waren es, die zunächst die ethische Reflexion ausgelöst haben. Als Schlüsselfrage erwies es sich bald, dass mit der Entwicklung der In-vitro-Fertilisation der Zugriff auf menschliche Embryonen eröffnet wurde. Die entscheidende Urteilsbildung vollzog sich bei der Vorbereitung der Stellungnahmen, die von der EKD im Zusammenhang der parlamentarischen Beratungen über ein Embryonenschutzgesetz abgegeben wurden. Die heutigen Auseinandersetzungen beziehen sich im Kern genau auf die Grenzziehung, die 1990 im Embryonenschutzgesetz vorgenommen wurde. Der Streit geht darum, ob die damals gezogene Grenze beibehalten oder ob sie verschoben wird. Der Rat der EKD tritt dafür ein, den Schutz menschlicher Embryonen auch weiterhin uneingeschränkt zu gewährleisten und rät darum, auch dem Import menschlicher embryonaler Stammzellen nicht zuzustimmen.

Die Synode der EKD hat 1987 ihren Beschluss zu den neueren Entwicklungen in Gentechnik und Fortpflanzungsmedizin unter den Begriff der "Achtung vor dem Leben" gestellt. In diesem Begriff fließen mehrere Nuancen zusammen: das dankbare Staunen über das Wunder des menschlichen Lebens, aber auch die Scheu davor, es schrankenlos dem nutzenden Zugriff zu unterwerfen. Es gibt Grund für die Erwartung, dass Menschen, die Leben in der Haltung dankbaren Staunens wahrnehmen, ihm auch mit mehr Achtung und Scheu begegnen. Der Grundsatz der "Ehrfurcht vor dem Leben", der vor allem mit dem Namen von Albert Schweitzer in Verbindung gebracht wird, ist nicht notwendig ein Gegensatz zum Interesse an der Nutzung anderen Lebens, aber sehr wohl ein Korrektiv und ein Gegengewicht.

Zusammen mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und den übrigen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen hat der Rat der EKD 1989 in der Erklärung "Gott ist ein Freund des Lebens" die Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens zusammenhängend dargestellt. Diese Erklärung ist die Grundlage unserer kirchlichen Stellungnahmen in der bioethischen Debatte geblieben. Zur Embryonenforschung heißt es dort:

Gezielte Eingriffe an menschlichen Embryonen, "die ihre Schädigung oder Vernichtung in Kauf nehmen, sind nicht zu verantworten - und seien die Forschungsziele noch so hochrangig ... Die Würde des menschlichen Lebens verbietet es, dass es bloß als Material und Mittel zu anderen Zwecken genutzt und - erst recht - gar nur erzeugt wird. Diesem Grundsatz muss auch im Blick auf die In-vitro-Fertilisation Geltung verschafft werden ... Schon die kleinste Bewegung in Richtung auf die Zulassung 'verbrauchender' Forschung an Embryonen überschreitet eine wesentliche Grenze. Es geht hier um den Schutz oberster Rechtsgüter, letzten Endes um die Achtung vor der Würde des Menschen und seines Rechtes auf Leben, die in Art. 1 und 2 des Grundgesetzes verankert sind."

Dieser Kongress steht unter der Überschrift: "Zum Bild Gottes geschaffen". Darin fließen zwei unterschiedliche Aussagen über das Verständnis des Menschen zusammen. Im ersten Schöpfungsbericht der Bibel wird gesagt, Gott habe den Menschen zum "Bild Gottes" geschaffen. Der ursprüngliche Sinn dieser Aussage zielt darauf, dass der Mensch für die Schöpfungswelt zum Repräsentanten und Statthalter Gottes eingesetzt ist. Das verleiht auch seinen wissenschaftlichen, technischen und medizinischen Handlungsmöglichkeiten einen besonderen theologischen Rang. Forschung, Technik und ärztliche Kunst sind gute Schöpfungsgaben Gottes. Es wäre allerdings naiv - und unbiblisch -, die Unvollkommenheit und Irrtumsfähigkeit des Menschen und die Versuchung zur Hybris, der der Mensch ausgesetzt ist, zu übersehen. Der Mensch muss nicht nur Leid und Krankheit bekämpfen, sondern auch das zerstörerische Potenzial menschlicher Möglichkeiten in Schranken zu halten suchen. Die Gestaltung verläßlicher rechtlicher Rahmenbedingungen für Forschung und Therapie ist darum eine politische Aufgabe von hohem Rang. Die Freiheit der Forschung erweist sich eben nicht im vollständigen Ausschöpfen aller gegebenen Möglichkeiten, sondern ganz entscheidend im Respekt vor Grenzen und in der Bereitschaft zur Selbstbeschränkung.

Der Gedanke, dass jeder Mensch von Anfang an und unter allen Umständen "Bild Gottes" ist und bleibt, markiert selbst eine solche Grenze. Die Gottebenbildlichkeit ist nämlich in der geistigen Welt des Christentums - weit über den ursprünglichen Sinn der Aussage des ersten Schöpfungsberichts hinaus - zu einem Zentralbegriff in der Beschreibung der besonderen Würde des menschlichen Lebens geworden.

Jenseits der empirischen Erkennbarkeit ist der Mensch angenommen von Gott. Das ist seine Würde. Jeder einzelne Mensch darf sich verstehen als von Gott geschaffen, gewollt und geliebt.

Lassen Sie mich hier nur in einer kurzen Bemerkung auf folgendes hinweisen: Die Übereinstimmung der Position des Rates der EKD mit der Position der katholischen Deutschen Bischofskonferenz führt immer wieder zu dem Vorwurf, damit unterwerfe sich die evangelische Position einer katholischen „naturalistischen“ Begründung. Dies ist nicht gerechtfertigt, denn Gottebenbildlichkeit ist in der evangelischen Theologie von der Erfüllung in Christus, dem Menschgewordenen, her qualifiziert. Darum ist die Auszeichnung des Menschen als Gottes Bild unverlierbar, wie immer der Mensch beschaffen ist und was immer mit ihm geschieht - und sei er in seinen Lebensäußerungen noch so eingeschränkt oder, wie im Falle des menschlichen Embryo, noch so wenig entwickelt.

Im Vorfeld der Debatte über die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen im Deutschen Bundestag haben sich gewichtige politische Stimmen dafür erhoben, den Import menschlicher embryonaler Stammzellen unter strengen Restriktionen zuzulassen. Zu diesen Restriktionen gehört vor allem, dass die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes von 1990 fortgelten und deshalb in Deutschland selbst menschliche embryonale Stammzellen nicht gewonnen werden dürfen - weder aus sogenannten überzähligen Embryonen noch erst recht aus Embryonen, die eigens für die Gewinnung von Stammzellen erzeugt wurden. Wie ernst sind diese Restriktionen gemeint? Wie haltbar sind die Versicherungen, man werde auch in Zukunft an dem im Embryonenschutzgesetz festgeschriebenen Verbot des Verbrauchs von menschlichen Embryonen festhalten? Was geschieht, wenn die importierten Stammzellen die Realisierung der angestrebten Forschungsvorhaben nicht ermöglichen und - dies erst recht - wenn aufgrund vielversprechender Forschungsergebnisse eine therapeutische Anwendung ansteht? Ich verkenne nicht, dass einige Diskussionsteilnehmer, weil sie erhebliche rechtliche, vor allem europarechtliche Schwierigkeiten mit einem völligen Verbot des Imports von menschlichen embryonalen Stammzellen sehen, eine dauerhaft restriktive Importregelung als das kleinere Übel betrachten. Aber ich höre auch die anderen Stimmen, die sich schon jetzt über möglicherweise notwendig werdende weitere Schritte äußern. Darum werde ich den Verdacht nicht los, dass eine Reihe derer, die jetzt für einen restriktiv zu handhabenden Import eintreten, im Grunde den Ausstieg aus dem bisherigen grundsätzlichen Verbot verbrauchender Embryonenforschung anstreben, um in ein paar Jahren viel weiter zu gehen.

II.

Die Positionen, die ich hier in Übereinstimmung mit den jüngsten Erklärungen des Rates und zahlreicher kirchenleitender Organe der Landeskirchen vorgetragen habe, werden in der evangelischen Kirche und Theologie nicht von allen geteilt. Das ist für jeden, der die Veröffentlichungen evangelischer Ethiker aufmerksam verfolgt, ganz unverkennbar und hat sich auch in den Äußerungen der evangelischen Mitglieder der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages wie des Nationalen Ethikrates deutlich gezeigt. Die evangelische Kirche hat keinen Grund, diesen Sachverhalt schamhaft zu verschweigen oder zu verbergen. Ethische Pluralität ist ein sachgemäßer Ausdruck des evangelischen Kirchenverständnisses und - so sehr er gelegentlich die Wirkung der evangelischen Stimme in der Öffentlichkeit beeinträchtigt - eine Stärke der evangelischen Tradition. Denn ethische Urteilsbildung kann nur in persönlicher Verantwortung vollzogen werden. Eben darum hat die protestantische Tradition immer nur in wenigen Fragen Eindeutigkeit oder gar Einstimmigkeit verlangt, nämlich in den Grundfragen des Glaubens, mit denen die Kirche steht oder fällt. Fragen der Lebensform und der Lebensgestaltung und somit die meisten Themen der Ethik gehören dazu nicht. Die Pluralität in ethischen Fragen ist ein wichtiges Element des Protestantismus. Hier gilt die Stimme des Vorsitzenden des Rates im Prinzip nicht mehr als die Stimme des Theologieprofessors und auch als die Stimme des evangelischen Christen in wissenschaftlicher, wirtschaftlicher oder politischer Verantwortung. Der Kongress ist so angelegt, dass er verschiedene Positionen innerhalb er evangelischen Kirche zu Wort kommen läßt.

„Die Geister müssen aufeinander platzen“, hat Martin Luther einmal gesagt. Im Streit der Meinungen wird sich zeigen, welche Argumente tragfähig sind und welche nicht. Die Medien haben manchmal ein ausgeprägtes Interesse daran, die Differenzen ins Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit zu rücken. Mindestens wir selbst sollten aber auch darauf achten, worin wir uns jenseits der Differenzen einig bleiben und wieviel uns bei allen Unterschieden verbindet. Das ist nicht wenig. Die evangelische Kirche muss sich bei ihren inneren Auseinandersetzungen über theologische und vor allem ethische Streitfragen an dem Grundsatz orientieren: den Konsens verbreitern und den Dissens nicht verschweigen.

Auf diese Weise wird es auch besser gelingen, der von außen immer wieder geäußerten Kritik zu begegnen, evangelischen Äußerungen mangele es an  "Eindeutigkeit". Es ist merkwürdig: Diejenigen, die das Augenmerk insbesondere auf die vorhandenen Differenzen richten und die evangelische Kirche dann als "hoffnungslos uneinig" und "zerrissen" vorführen, nehmen für sich selbst, für jedes Kirchenmitglied und für die Nicht-Kirchenmitglieder sowieso selbstverständlich in Anspruch, kraft eigener Urteilsbildung zu einem persönlich gewonnenen Standpunkt zu gelangen. Aber von der Kirche wird offenbar verlangt, dass sie sich als ein ethischer Monolith präsentiert. Zwei Dinge darf man aber mit Recht von der evangelischen Kirche verlangen: Die Standpunkte in ethischen Streitfragen, die in ihr vertreten werden, müssen klar verständlich und in diesem Sinne eindeutig sein; niemand hat etwas davon, wenn man "herumeiert", um es allen recht zu machen. Und: Diejenigen, die die unterschiedlichen Standpunkte einnehmen, müssen darauf achten, dass auf dem Boden des gemeinsamen christlichen Glaubens ihre Positionen nicht völlig auseinanderfallen, sondern bei allen Differenzen durch einen gehaltvollen Konsens verbunden sind.

III.

Die evangelische Kirche will in der Debatte über ethische Streitfragen weder die Öffentlichkeit noch die politisch Verantwortlichen bevormunden. Sie will vielmehr eine Hilfe zur persönlichen Urteilsbildung geben und dabei konsequenterweise nicht überreden, sondern durch die Kraft der Argumente überzeugen. Sie will nicht alles besser wissen, sondern ihren Gesprächspartnern etwas zu bedenken geben. Der Brief, den ich zusammen mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geschrieben habe, schließt mit den Worten: "Wir bitten Sie eindringlich, diese grundlegenden Aspekte [, die in dem Brief zuvor benannt werden,] - in Verantwortung für die jetzige und für die künftige Generation - in ihre Entscheidungsfindung mit einzubeziehen und in der Abstimmung zu einem klaren Votum für die Würde und den Schutz des Menschen von Anfang an beizutragen."

Der Ton der Bitte wird beidem gerecht: der Treue zur eigenen Überzeugung und dem Respekt vor der Überzeugung des anderen. Der Nationale Ethikrat hat sich in einem zwar kurzen, aber äußerst gehaltvollen Abschnitt seiner Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen für eine "Kultur wechselseitiger Achtung" ausgesprochen. Im einzelnen heißt es dort: "Der Nationale Ethikrat sieht die erste und wichtigste Voraussetzung für eine politische Lösung des Konflikts in einer Kultur wechselseitiger Achtung, in deren Geist abweichende Meinungen respektiert und vorgetragene Argumente sachlich geprüft werden. Jeder Seite muss zugestanden werden, dass sie sich ernsthaft um die Begründung ihrer Positionen bemüht. Diese Achtung erfordert auch, in der Diskussion auf sprachliche Wendungen zu verzichten, die geeignet sind, den anderen zu verletzen, herabzusetzen oder bloßzustellen." Der Rat der EKD misst der anstehenden Entscheidung über den Import menschlicher embryonaler Stammzellen eine weichenstellende Bedeutung für den künftigen Umgang mit menschlichen Embryonen zu. Darum konnte er nicht schweigen. Es steht zu viel auf dem Spiel. Aber er hat sich im Modus des Ratschlags und der Bitte geäußert und nicht mit dem Gestus dessen, der Vorschriften machen oder gar die Gewissen binden will. Die Gewissen schärfen, das wohl, aber im Respekt vor der Freiheit des Gewissens jedes einzelnen Christenmenschen.


Genug der Vorrede. Vortrag, Gespräch und Disput sollen beginnen. Ich übergebe das Wort an Frau Renate Bütow und nutze diese Gelegenheit, ihr sehr herzlich dafür zu danken, dass sie kurzfristig für Frau Holzhauer-Romberg, die aus zwingenden beruflichen Gründen absagen musste, eingesprungen ist.