„Reformation und Politik - Das Verhältnis von Religion und Politik als bleibende Gestaltungsaufgabe". Vortrag anlässlich des Epiphanias-Empfangs der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde "Die Brücke"

Nikolaus Schneider

Es gilt das gesprochene Wort.

I. Einleitung

(1) Die Themenjahre, mit denen wir auf den 500. Jahrestag der Reformation 2017 zugehen, wollen das weite Themenspektrum der Reformation entfalten. Sie setzen je für ein Jahr einen besonderen inhaltlichen Akzent und bringen damit Kernanliegen der Reformation neu ins Gespräch. Das Themenjahr 2014, das wir am Reformationstag 2013 in Augsburg eröffnet haben, nimmt das spannungsreiche Verhältnis von "Reformation und Politik" mit seinen vielen Facetten in den Blick. Eine der Facetten will ich heute Abend mit meinen Gedanken über "das Verhältnis von Religion und Politik als eine bleibende Gestaltungsaufgabe" in den Focus Ihrer Aufmerksamkeit rücken. Bei dieser Verhältnisbestimmung beschränke ich mich allerdings auf die christliche Religion und auf die reformatorischen Kirchen.

(2)Wer nach den politischen Konsequenzen des christlichen Glaubens fragt, muss seine Antwort zwischen zwei Polen suchen: Da sind auf der einen Seite diejenigen, die es für ihre Pflicht halten, sich mit ihren aus dem Glauben geschöpften Überzeugungen in den politischen Alltag "einzumischen". Auf der anderen Seite findet man jene, die den "Tempel" des christlichen Glaubens rein halten wollen vom Staub der politischen Arena. Sie fürchten, die heilsame Stimme des Evangeliums könne brüchig werden im Getöse des parteipolitischen Gezänks. Beide Haltungen haben beachtliche Gründe für sich – und zudem im Protestantismus Tradition.

(3) Wer sich mit christlichen Grundüberzeugungen politisch einmischt, muss bereit sein, sich dem Widerspruch und der Kritik politisch anders denkender Christenmenschen auszusetzen. Zwar spricht das Evangelium in alle Realitäten unseres Lebens hinein – auch in die politisch bedingten und politisch veränderbaren Realitäten – aber: Gottes Wort schenkt uns – bis auf wenige Ausnahmen – keine eindeutigen ethisch-politischen Handlungsanweisungen für die konkreten Aufgaben und Fragen des politischen Alltags. Unsere aktuellen politischen Wertungen und Entscheidungen, auch wenn wir sie nach bestem Wissen und Gewissen aus dem Evangelium ableiten, bleiben immer relativ und ambivalent. Das Evangelium wirkt wie ein Kompass, nicht wie ein Navi!


II. Das Evangelium ruft Christenmenschen und ruft unsere Kirche zur politischen Verantwortung

(4) Die Einsicht, dass sich aus dem Evangelium politische Entscheidungen nicht eindeutig ableiten lassen, darf unsere Kirche nach meiner festen Überzeugung unter den heutigen Bedingungen kirchlichen Lebens nicht davon abhalten, sich ihrer politischen Verantwortung zu stellen. Kurt Marti, ein Schweizer Theologe, verdichtet die uns aus dem Evangelium zuwachsende politische Verantwortung in einem "Neuen Osterlied". Darin heißt es:

„Das könnte den Herren der Welt ja so passen,
wenn erst nach dem Tode Gerechtigkeit käme,
erst dann die Herrschaft der Herren,
erst dann die Knechtschaft der Knechte
vergessen wäre für immer.

Das könnte den Herren der Welt ja so passen,
wenn hier auf Erden alles so bliebe,
wenn hier die Herrschaft der Herren,
wenn hier die Knechtschaft der Knechte
so weiterginge wie immer.

Doch der Befreier vom Tod ist auferstanden,
ist schon auferstanden, und ruft uns jetzt alle
zur Auferstehung auf Erden,
zum Aufstand gegen die Herren,
die mit dem Tod uns regieren.“

(5) Jesus Christus hat in seinem irdischen Leben den Weg der Gewalt und der politischen Machtausübung nicht beschritten. "Mein Reich ist nicht von dieser Welt!" (Joh 18, 36a), erklärte Jesus im Verhör vor Pilatus. Mit diesem Satz wies er nicht nur falsche Erwartungen und falsche Anklagen zurück. Mit diesem Satz proklamierte er auch den für seine Person und für seine Botschaft unauflösbaren Zusammenhang des diesseitigen Lebens mit dem zukünftigen Gottesreich. Die Bindung an das zukünftige Gottesreich bedeutete für Jesus aber nicht, dass er das gegenwärtige Leben im Hier und Jetzt nicht verändern wollte. Jesus wollte Veränderung und hat sie durch sein Reden und Tun auch bewirkt, und zwar in guter prophetischer Tradition. Frömmigkeit und Gerechtigkeit waren für ihn unzertrennliche Schwestern.

So begann Jesus nach dem Lukasevangelium sein öffentliches Auftreten mit dem Jesaja-Zitat: "Der Geist des Herrn ist auf mir, weil er mich gesalbt hat, zu verkündigen das Evangelium den Armen; er hat mich gesandt, zu predigen den Gefangenen, dass sie frei sein sollen, und den Blinden, dass sie sehen sollen, und den Zerschlagenen, dass sie frei und ledig sein sollen, zu verkündigen das Gnadenjahr des Herrn." (Lukas 4, 18f)

Das "Gnadenjahr des Herrn" ist das Jahr, in dem alle Schulden gestrichen und der Grundbesitz neu verteilt wird! Zur Zeit Jesu galt und für uns Heutigen gilt deshalb: Wenn wir Gottes Liebe und Gottes Gerechtigkeit nur im Jenseits verankern, dann verfehlen wir unser Leben, dann missachten wir Gottes Willen und Gottes Gebote, dann leben wir nicht in der Nachfolge des Auferstandenen. Das "Neue Osterlied" von Kurt Marti soll und muss in unseren Kirchen und Gemeinden gesungen werden. Unser Glaube und unsere Kirche müssen sich auch der politischen Verantwortung stellen.

(5) In einer Predigt über das Vaterunser machte Johannes Rau deutlich, wie Christenmenschen sich und ihre Kirche durch die Bitte "Dein Reich komme" gerade auch in politische Verantwortung für das Miteinander auf dieser Welt gerufen wissen: "Vertröstet euch nicht aufs Jenseits, sondern fangt damit schon an. Versucht jetzt schon das, was die Bergpredigt in ihrer Anstößigkeit uns als Messlatte für unser Leben vorlegt, ein Stück weit umzusetzen in die Wirklichkeit eures Lebens. Versucht zu übersetzen, dass Liebe herrschen soll, dass Hass nicht die Oberhand gewinnen darf, dass Gewalt nicht das Prinzip unserer Welt ist, dass nicht das Gegeneinanderleben, sondern das Miteinanderleben das Prinzip Jesu ist. Dann wird aus dem Gebet ‚Dein Reich komme‘ ein Stück Bereitschaft zur Lebensveränderung und zur Weltveränderung."[1]


III. Staat und Kirche sind in ihrer politischen Verantwortung klar getrennt und zugleich aufeinander bezogen

(6) Das Evangelium ruft Christenmenschen und die Kirche zur politischen Verantwortung. Aber die Gestalt ihrer politischen Verantwortung ist für die Kirche nicht identisch mit der Ausgestaltung der politischen Verantwortung des Staates. In der Konfrontation mit dem umfassenden Herrschaftsanspruch der Nationalsozialisten und in Auseinandersetzung mit ideengeschichtlichen wie kirchlich-theologischen Entwicklungen im deutschen Protestantismus formulierte die Synode der Bekennenden Kirche in der Gemarker Kirche in Barmen im Mai 1934 ein bis heute wegweisendes theologisches Programm für das Selbstverständnis der Kirche und für ihr Verhältnis zu Staat und Politik. Das Fundament dieser Barmer Erklärung ist ihre dezidiert christologische Konzentration. Alle Lebensbereiche werden der Herrschaft Jesu Christi unterstellt, auch der gesamte Komplex von Religion und Politik, Kirche und Staat, Reich Gottes und Welt.

(7) Auf dieser Basis bestimmt die fünfte These das Verhältnis von Staat und Kirche, indem sie beide Größen stark voneinander abgrenzt und die jeweiligen Aufträge klar unterscheidet: Der Staat hat die Aufgabe, "in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen" (Barmen V). Aufgabe der Kirche gegenüber dem Staat ist es, "an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten" (Barmen V) zu erinnern.

Dabei geht es im Kern um die Wahrung der Freiheit für beide Seiten: Die Freiheit des christlichen Glaubens soll vor der Bevormundung durch staatliche Macht bewahrt bleiben. Die Freiheit politischer Verantwortung soll vor klerikaler Bevormundung bewahrt bleiben. Ansprüche beider Seiten, die dieser Freiheit entgegenstehen – also wechselseitige Übergriffe –, werden als Irrlehre abgewiesen: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.“ (Barmen V)

(8) Mit dieser Trennung von Staat und Kirche knüpft die Barmer Theologische Erklärung an theologische Grundlinien der Reformation an.[2] Was die Sicht von Reich Gottes und Welt bzw. Kirche und Staat angeht, waren sich der Theologe Luther und der gelernte Jurist Calvin im Grundsatz erstaunlich nahe – bei allen Unterschieden im Detail. Das mag vor allem an der gemeinsamen Frontstellung liegen, mit der beide es zu tun hatten: Bis ins 16. Jahrhundert hinein bestand über mehr als tausend Jahre hin ein enges Machtgeflecht zwischen der christlichen Kirche und einer Staatsordnung, die Rechtgläubigkeit zum Gesetz machte und Ketzerei strafrechtlich verfolgte.

(9) Gegen dieses Machtgeflecht von Kirche und Staat hat Martin Luther die grundlegende Unterscheidung der geistlichen und der weltlichen Gewalt gesetzt. Für diese Unterscheidung hat sich die Chiffre von der "Zwei-Reiche-Lehre" eingebürgert, ohne dass Luther je so etwas wie eine Staatstheorie aufgestellt hätte oder dass sich aus seinen Äußerungen eine Lehre im systematischen Sinn rekonstruieren ließe.[3] Luther verfolgte mit seiner Unterscheidung eine doppelte Absicht: Zum einen wollte er die weltliche Gewalt von der Bevormundung durch die geistliche befreien und zugleich wollte er die geistliche Gewalt von der Bevormundung durch die weltliche befreien.

10) So klar Luthers Unterscheidung der zwei Regierweisen Gottes auf den ersten Blick vielleicht wirkt, so problematisch war sie in der Praxis zu gestalten. Sie führte dazu, dass die Reformatoren einerseits "gegenüber dem Papsttum und den Fürstbischöfen, aber auch gegenüber den Ideen der Täufer, dem radikalen Flügel der Reformation, die Unterscheidung von Religion und Politik" [4] betonten. Zugleich aber waren sie nach Kräften bemüht, in den eigenen Territorien die Zuordnung von Kirche und Obrigkeit neu zu gestalten: Die evangelisch gewordenen Fürsten wurden "nicht nur in die Pflicht genommen, den Schutz nach außen sicherzustellen. Ihnen w[u]rden auch die Kirchenaufsicht, die Verantwortung für Bildung und Erziehung und die evangelische Lebensführung überhaupt übertragen.“[5] Freilich zeigte sich schon bald, „dass umgekehrt auch die Obrigkeit die Kirche für ihre Ziele in Dienst zu nehmen suchte“.[6]

(11) In seinem Beitrag für das EKD-Magazin "Reformation. Macht. Politik." zum Themenjahr 2014 hat der Göttinger Sozialethiker Reiner Anselm dieses Spannungsverhältnis zwischen Staat und protestantischen Kirchen von der Reformationszeit bis in unsere Gegenwart hinein skizziert:

  • die dunklen Episoden, in denen sich die Kirchen als zu unkritisch und darum verführbar erwiesen;
  • der immer wieder und zu Recht aufgenommene Dreischritt von Luther über Bismarck zum Regime der Nationalsozialisten;
  • die Mühen, die der Protestantismus lange Zeit mit modernen Staatsauffassungen hatte;
  • aber auch die positiven Wirkungen wie die Beschränkung und Befriedung von Religionskonflikten durch das Staatskirchenrecht oder die Beteiligung der Kirchen an den großen gesellschaftlichen Diskursen der 1980er Jahre (Nachrüstungsdebatte, Elternschaft und Familienplanung).

Es lohnt sich das nachzulesen und für unsere Zeit neu die Unterscheidung und den unauflöslichen Zusammenhang von Religion und Politik wie von Staat und Kirche zu buchstabieren.

(12) Es gibt ein wichtiges sozialstaatliches Prinzip, das in besonderer Weise geeignet ist, die Freiheit gesellschaftlichen Handelns im Interesse der Sozialverbände (wie z.B AWO, DRK und andere) und auch der Kirchen und ihrer Diakonie und Caritas zu wahren. Das ist das Subsidiaritätsprinzip. Es bedeutet, dass gesellschaftliche Selbstorganisation auf der möglichst untersten gesellschaftlichen Ebene staatlicher Organisation von Sozialarbeit im Grundsatz vorzuziehen ist.

Aufgabe des Staates ist es, dieses Prinzip rechtlich auszugestalten und die Finanzierung sozialen Handelns durch die Sozialpartner sicher zu stellen. Damit soll dem staatlichen Durchdringen der Gesellschaft eine Grenze gesetzt und eine plurale Bereitstellung sozialstaatlicher Leistungen durch möglichst viele Träger sichergestellt werden. Es geht also darum, dass nicht allein der Einzelne verantwortlich und sozial handelt, sondern es geht um eine freiheitliche sozialstaatliche Struktur gemeinschaftlicher Liebestätigkeit. In ihr wird auch die Kooperation von Staat und Kirche freiheitlich geregelt, so dass gegenseitige Übergriffe möglichst ausgeschlossen werden.


IV. 'Da kann man nichts machen' ist ein gottloser Satz

(13) Gott selbst hat sein himmlisches Reich untrennbar mit der Erde verbunden. Ja, wir Christenmenschen können und müssen es noch radikaler denken und sagen: Gott hat sich selbst in Jesus Christus untrennbar mit der Erde und den Menschen verbunden. Im Leben, Sterben und Auferstehen Jesu Christi hat Gott uns offenbar gemacht, was er um seiner und um unserer Gerechtigkeit willen von uns Menschen erwartet: Gottesliebe und Menschenliebe sollen das Trachten unserer Herzen, das Reden unseres Mundes, das Tun unserer Hände, die Begegnungen und Beziehungen unseres Alltags und auch unser politisches Entscheiden und Handeln bestimmen.

Gott will uns selig machen durch seine Barmherzigkeit, damit wir von Gottes Barmherzigkeit Zeugnis geben durch unsere Barmherzigkeit. Barmherzigkeit aber „ist eine Gesinnung, die Elend nicht sehen kann, ohne sich zum Helfen angetrieben zu fühlen.“ – so definiert meine alte biblische Taschenkonkordanz von 1961 den für unseren christlichen Glauben unverzichtbaren Begriff "Barmherzigkeit". Barmherzigkeit, also die Gesinnung, die sich angesichts des Elends anderer zum Helfen angetrieben fühlt, ist es, die uns einen heilsamen Zusammenhang von Religion und Politik erkennen lässt und die "das Verhältnis von Religion und Politik" auch im säkularen Staat "als eine bleibende Gestaltungsaufgabe" versteht.

(14) Die Bibel ruft uns zur Verantwortung für Gottes Schöpfung und sie gibt uns Wegweisung auch für die konkrete Umsetzung der politischen Verantwortung – nicht als "Navi", um gesetzliche Regelungen unmittelbar in der Bibel zu finden, aber als Kompass, der die Richtung weist. So heißt es etwa in den Sprüchen: "Wer dem Geringsten Gewalt tut, der lästert dessen Schöpfer; aber wer sich des Armen erbarmt, der ehrt Gott." (Sprüche 14, 31)

Gottes Wort ruft Christenmenschen und unsere Kirchen in die politische Verantwortung im Interesse der Armen und Notleidenden und im Interesse der Bewahrung der Schöpfung. "Selig", also von Gottes Wort erfüllt und begleitet, nennt Jesus uns, wenn wir nach Gerechtigkeit hungern und dürsten, wenn wir Barmherzigkeit üben und für den Frieden arbeiten.

(15) Lassen wir uns und unsere Kirchen in der Übernahme unserer politischen Verantwortung anstecken von der Inspiration der Theologin Dorothee Sölle, die uns zu einer tätigen Nachfolge Jesu aufruft: "Wir dürfen uns nicht von der Ohnmacht überwältigen lassen. 'Da kann man nichts machen' ist ein gottloser Satz. So ist es eben, Hunger hat es immer gegeben, heißt sagen: Gott hat keine Hände. Zu denken, ich als einzelne kann sowieso nichts ändern, heißt, sich selber abzuschneiden von der Liebe Gottes."[7]

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Fußnoten:

  1. M. Schreiber, Wer hofft, kann handeln, Johannes Rau – Gott und die Welt ins Gespräch bringen, Predigten, Holzgerlingen 2006, S. 44f.
  2. Zum Folgenden vgl. Wilfried Joest, Die Theologie Martin Luthers, in: Martin Greschat (Hg.), Gestalten der Kirchengeschichte, Bd. 5. Die Reformationszeit I, Stuttgart u. a.: Kohlhammer 1981, S. 129-185; Helmer Junghans, Elemente der Zweireichelehre und der Zweiregimentenlehre Martin Luthers, in: Michael Beyer / Jonas Flöter / Markus Hein (Hg.), Christlicher Glaube und weltliche Herrschaft. Zum Gedenken an Günther Wartenberg, AKThG 24, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2008, S. 23-40.
  3. Vgl. Junghans (s. Anm. 5), S. 23: Ältester verifizierbarer Beleg bei Karl Barth (1922) in einer Rezension zu Paul Althaus: Religiöser Sozialismus. Grundfragen der christlichen Sozialethik, 1921: Barth spricht von der "paradoxen Lehre von den zwei Reichen". Bedeutend für die Verbreitung des Begriffs ist vor allem die Disseration von Harald Diem, Gesetz und Evangelium in Luthers Lehre von den zwei Reichen, untersucht von seinem Verständnis der Bergpredigt aus, München 1938.
  4. Reiner Anselm, Produktives Spannungsverhältnis. Zwei Seiten einer Medaille? Der Staat und der Protestantismus, in: Kirchenamt der EKD (Hg.), Reformation. Macht. Politik. EKD-Magazin zum Themenjahr 2014 Reformation und Politik, Hannover 2013, S. 6-9: S. 6.
  5. Ebd.
  6. Ebd.
  7. Dorothee Sölle, Den Rhythmus des Lebens spüren, Freiburg 2001, S.107.