Europa-Informationen, Ausgabe 153, Dezember 2016

EU-Türkei: Mit Vollgas im Rückwärtsgang

Julia Maria Eichler

Das Europäische Parlament hat am 24. November 2016 eine nicht bindende Resolution angenommen, in der es die Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, die laufenden Beitrittsverhandlungen mit der Türkei vorübergehend auszusetzen. Hintergrund der Resolution sind die "repressiven Maßnahmen der türkischen Regierung, die unter Berufung auf den Ausnahmezustand ergriffen wurden". Diese seien unverhältnismäßig und würden gegen die von der türkischen Verfassung geschützten grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie gegen die demokratischen Werte verstoßen, auf denen die Europäische Union beruhe, so das Europäische Parlament. Die Aussetzung bedeute dabei, "dass die laufenden Gespräche eingefroren, keine neuen Kapitel eröffnet" würden und "keine neuen Initiativen im Zusammenhang mit dem Verhandlungsrahmen der EU für die Türkei ergriffen werden würden". Sobald die "unverhältnismäßigen repressiven Maßnahmen" unter dem Ausnahmezustand aufgehoben würden, werde das Parlament seinen eigenen Standpunkt überprüfen.
Die rote Linie für das Europäische Parlament liegt dabei in der Wiedereinführung der Todesstrafe, die in den letzten Monaten immer wieder von türkischer Seite kolportiert wurde. Auch für die Europäische Kommission würde dies das Ende der Beitrittsverhandlungen bedeuten. Dementsprechend erinnerte die Kommission auch die Türkei in ihrem Fortschrittsbericht daran, dass die einstimmige Ablehnung der Todesstrafe ein essentielles Element des EU-Acquis sei und eine zentrale internationale Verpflichtung, zu der sich die Türkei verpflichtet habe.


Den jährlichen Fortschrittsbericht zur Türkei hatte die Europäische Kommission am 09. November 2016 vorgestellt. Der turnusmäßige Bericht beschreibt die Beziehung der Türkei zur Europäischen Union und analysiert die Situation in der Türkei anhand von politischen und wirtschaftlichen Kriterien systematisch in den 33 Kapiteln der Beitrittsverhandlungen. Der Bericht war mit Spannungen erwartet worden, verschlechtert sich die Situation in der Türkei doch seit dem  versuchten Militärputsch am 15. Juli 2016 zusehends. Der Militärputsch kostete laut offiziellen Angaben nicht nur  241 Menschen das Leben, sondern hatte auch 2.196 Verletzte zur Folge. Seitdem 20. Juli 2016 herrscht der Ausnahmezustand in der Türkei, vorerst bis Anfang Januar 2017. Seitdem wurden wichtige Gesetzesänderung per Gesetzesdekret ohne Beteiligung des Parlaments erlassen  und es erfolgten massenhafte Entlassungen, Verhaftungen und Inhaftierungen wegen mutmaßlicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung und Beteiligungen am Militärputsch erfolgten.
Schon vor dem Putschversuch lösten verschiedene Gesetzesvorstöße Bedenken bei der Europäischen Kommission aus, so etwa die Aufhebung der Immunität der HDP-Abgeordneten am 20. Mai 2016. Auch die Situation im Südosten der Türkei bleibe, laut Fortschrittsbericht, eine der kritischsten Herausforderungen. In Folge des Scheiterns des Friedensprozesses mit den Kurden habe die Türkei schwere Verluste erlitten und sei zudem von mehreren Terroranschlägen von IS und PKK betroffen gewesen. Im Südosten werde zunehmend über schwere Menschenrechtsverletzungen berichtet. Viele gewählte Vertreter und Gemeindevorstände seien vom Dienst suspendiert, von ihren Aufgaben entbunden oder wegen terrorbezogenen Vorwürfen verhaftet worden. Die Lösung der Kurdenfrage durch einen politischen Prozess sei jedoch die einzige mögliche Lösung, so die Kommission.


Im Bereich der Meinungsfreiheit seien deutliche Rückschritte zu verzeichnen gewesen. Die hohe Anzahl im Anschluss an den Putsch vom 15. Juli 2016 verhafteter Journalisten sei besonders besorgniserregend. Bereits vor dem 15. Juli 2016 seien 36 Journalisten inhaftiert worden, von denen vielen Straftaten nach dem Anti-Terrorismus-Gesetz vorgeworfen worden sein. Im Nachgang des Putsches seien bis Ende Oktober weitere 90 Journalisten verhaftet worden. Auch ihnen würden hauptsächlich Verstöße gegen das Anti-Terrorismus-Gesetz vorgeworfen. Zudem hätten seit dem 15. Juli 2016 über 2.500 Journalisten ihre Arbeit verloren. Im Nachgang des Putsches seien TV-Kanäle und Radio-Stationen hauptsächlich wegen Verbindungen zur Gülen-Bewegung geschlossen worden. Diese Schließungen und Suspendierungen hätten auch einige Sender in kurdischer Sprache, oppositionelle Kanäle sowie einen alevitischen Kanal erfasst. Insgesamt seien bis Ende Oktober 46 TV-Kanäle und Radiostationen geschlossen, fünf Nachrichtenagenturen, 55 Zeitungen und 18 Zeitschriften, 20 neue Webseiten geblockt und 29 Lizenzen für Verlage widerrufen worden. Die Verhältnismäßigkeit und Übereinstimmung mit internationalen Standards dieser einschränkenden Maßnahmen, auch während Zeiten des Ausnahmezustandes, seien fraglich. Politiker würden Journalisten, Redakteure, Wissenschaftlicher und Menschenrechtverteidiger weiterhin öffentlich für ihre kritischen Ansichten einschüchtern und bedrohen.
Ähnliches gelte auch in anderen Bereichen. So seien seitdem 15. Juli 2016 1/5 der Richter und Staatsanwälte entlassen und ihre Vermögenswerte eingefroren worden.


Die Religionsfreiheit werde weiterhin generell respektiert, stellt die Kommission fest. Die Beleidigung von Religion und Blasphemie seien Straftatbestände. Dem Ministerrat des Europarates seien zwei Aktionspläne zur Umsetzung von Urteilen des EGMR zu Cemevi-Gotteshäusern und verpflichtenden Religionsunterricht vorgelegt worden. Es bestünde aber weiterhin das Bedürfnis nach einem umfassenden Rechtsrahmen in Übereinstimmung mit EGMR-Urteilen, Europaratsempfehlungen und EU-Standards. Besondere Beachtung sollte dabei den EGMR-Urteilen bezüglich Ausnahmen vom verpflichtenden Religions- und Ethikunterricht, der Angabe der Religionszugehörigkeit im Ausweis und den Gebetsräumen der Aleviten zukommen. Weitere offenstehende Probleme seien: die Rechtspersönlichkeit von religiösen Einrichtungen sowie  Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen für ausländische Geistliche. Weiterhin gebe es keine Regelung zum Verfahren für Vorstandswahlen für nicht-muslimische Stiftungen, nachdem das letzte Verfahren 2013 annulliert wurde. Dies halte weiterhin Minderheiten-Stiftungen davon ab, Vorstandsmitglieder zu wählen. Die Türkei sei weiterhin das einzige Europaratsmitglied, das nicht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkenne. Auch die Frage, ob der Ökumenische Patriarch seinen Titel "ökumenisch" benutzen dürfe, sei weiterhin ungeklärt. Die diesbezüglichen Empfehlungen der Venedig-Kommission müssten noch umgesetzt werden. Es seien keine Schritte unternommen worden, um das griechisch-orthodoxe Seminar in Chalki wieder zu eröffnen. Die Bereitstellung der Hagia Sophia, die gegenwärtig als Museum genutzt wird, für religiöse muslimische Feiern sei umstritten gewesen. Der Vorschlag des Armenischen Patriarchen einen Universitätsfachbereich für die armenische Sprache und Theologen zu eröffnen, sei ebenso seit mehreren Jahren anhängig, wie ähnliche Forderungen von Seiten christlicher Gemeinschaften, die Geistliche ausbilden wollten. Die Katholische Kirche habe weiterhin weder eine Rechtspersönlichkeit noch einen Stiftungscharakter, so dass es ihr nach wie vor unmöglich sei, Eigentum registrieren zu lassen oder eine Restitution zu beantragen. Hassrede und Hassverbrechen gegen Minderheiten wie Christen und Juden stellten nach wie vor ein ernsthaftes Problem dar. Lange Verzögerungen in Fällen, in denen Minderheitenvertreter oder deren Eigentum tätlich angegriffen wurden, kämen der Straflosigkeit gleich.


Auch hinsichtlich der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit seien Rückschritte festzustellen. Während die Verfassung die Versammlungsfreiheit generell garantiere, werde sie weiterhin durch andere Gesetze ernsthaft beschränkt. Etliche Demonstration würden als Sicherheitsbedrohungen eingestuft, darunter viele bezüglich der Kurdenfrage, des Umweltschutzes oder regierungskritische Proteste. Es sei zu weitverbreiteter Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt durch Behörden bei friedlichen Demonstrationen gekommen. Demonstrationen von LGBTI seien sowohl in Ankara als auch in Istanbul 2016 erneut verboten worden. Die EGMR-Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit müsse umgesetzt werden und das Gesetz über Zusammenkünften und Demonstrationen müsse dringend entsprechend überarbeitet werden. Nach dem Putsch hätten täglich friedliche Versammlungen zur Unterstützung der Regierung stattgefunden, die logistisch durch die Behörden unterstützt worden seien. Im August hätten sich fast 3 Millionen Personen versammelt, inklusive Vertreter der großen politischen Parteien, um Geschlossenheit gegen den versuchten Putsch zu zeigen, wobei die HDP ausgeschlossen gewesen sei. Mehrere regierungskritische Demonstrationen seien in der Zeit nach dem 15. Juli 2016 verboten worden.


Die Verfassung gewähre auch die Vereinigungsfreiheit, die in der Praxis eingeschränkt sei. Es habe Beschwerden von LGBTI- (Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen), Frauen- und andere Vereinigungen, die sich zum Schutz von Grundrechten einsetzen, gegeben, dass die Behörden ihnen unverhältnismäßige Verwaltungsaufwand auferlege. Die Gesetzgebung zur Vereinigungsfreiheit von nationalen und ausländischen Organisationen solle in Übereinstimmung mit europäischen Standards gebracht werden. Vorschriften, die die Registrierung beschränken, das Genehmigungsverfahren und die Funktion der Vereinigungen regeln würden, müssten überarbeitet werden, um klare Umsetzungskriterien festzulegen und nichtdiskriminierend und konsistent angewendet zu werden. Nach dem Putschversuch seien zudem zwei Gewerkschaftsbünde und ihre 19 Mitgliedsgewerkschaften mit fast 50.000 zughörigen Arbeitnehmern wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung geschlossen worden.


Das neue Gesetz über die nationale "Institution für Menschenrechte und die Gleichstellung" enthalte Vorschriften zum Verbot von Diskriminierung aufgrund einer weiten Reihe von Gründen und sei ein Schritt in die richtige Richtung. Nicht ausdrücklich erwähnt, seien die sexuelle Identität und Orientierung als Diskriminierungsgründe. Die Institution müsse so schnell wie möglich errichtet werden und mit der Bearbeitung von Fällen beginnen. Es bestünde aber auch weiterhin das Bedürfnis ein umfassendes Gesetz zur Bekämpfung der Diskriminierung in Übereinstimmung mit der EU-Charta für Grundrechte, inklusive des Rechts auf sexuelle Orientierung, anzunehmen. Geschlechterbasierende Gewalt, Diskriminierung, Hassrede gegen Minderheiten, Hassverbrechen und Verletzungen von Menschenrechen von LGBTI seien weiterhin ein ernsthaftes Problem.
Der rechtliche und institutionelle Rahmen zur Gleichbehandlung von Mann und Frau sei zwar vorhanden. Einige Institutionen seien aber noch dabei ihre Kapazitäten zur Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung von Frauen durch Aus- und Fortbildung  aufzubauen. Auch der Privatsektor habe hier verstärkte Anstrengungen unternommen. Seit der Ratifizierung der Istanbuler Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt durch die Türkei 2014, seien keine konkreten Schritte unternommen worden, um die nationale Gesetzgebung an die Konvention anzupassen und um Bewusstsein zu schaffen. Erhebliche Bedenken gäbe es weiterhin bezüglich Früh- und Zwangsehen einschließlich unter der syrischen Flüchtlingsbevölkerung, aber auch mit türkischen Staatsangehörigen.


Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei verschlechtern sich zusehends. Während einzelne Mitgliedstaaten deutlich vernehmbar immer wieder den Abbruch der Beitrittsverhandlungen fordern, droht die Türkei immer wieder mit der Aufkündigung der EU-Türkei-Erklärung zur Steuerung des Flüchtlingszuzugs. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte am vergangenen Wochenende erst gefordert, dass sich die Türkei klar zu ihrem Beitrittswunsch bekennen solle. Auch der Fortschrittsbericht geht deutlich und kritisch mit den Entwicklungen des letzten Jahres in der Türkei ins Gericht. Einigkeit herrscht in der EU insoweit, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe das Ende der Beitrittsverhandlungen bedeuten würde. Derzeit scheinen aber beide Seiten an einer aktiven Beendigung der Beitrittsgespräche nicht interessiert, da die Beitrittsverhandlungen immerhin noch Dialogkanäle offen halten. Dass an diesem Gesprächskanal ein beiderseitiges Interesse besteht, zeigte auch der Besuch des türkischen Europaministers Ömer Celik am 30. November 2016 in Brüssel. Dieser traf sich mit dem Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans und anderen Vertretern der Europäischen Institutionen. Er nutzte den Besuch, um ausdrücklich klar zu stellen, dass die Türkei Mitglied der Europäischen Union werden wolle. Der Beitritt würde Vorteile für beide Seiten bringen.

Den Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zur Türkei finden Sie in Englisch hier: http://ekd.be/Fortschrittsbericht_EU_Türkei

Die Resolution des Europäischen Parlaments finden Sie hier: http://ekd.be/Resolution_EP

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