Kirchenvertreter feiern 50 Jahre Leuenberger Konkordie

Die Konkordie begründet die Kirchengemeinschaft zwischen den gegenwaertig 107 Mitgliedskirchen der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa" (GEKE) mit geschätzten 50 Millionen Mitgliedern.

Abendmahlsgeschirr

Abendmahlskelche auf einem Altar

Hannover (epd). Leitende evangelische Geistliche aus Deutschland und Europa haben am Mittwochabend in Hannover das 50. Jubiläum der Leuenberger Konkordie gefeiert. „Wir feiern das Gründungsdokument der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“, sagte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, in einem Abendmahlsgottesdienst in der Herrenhäuser Kirche, nach Angaben der EKD. „Diese Gemeinschaft ist Teil des Wunders, das die Einigung Europas ist.“

An der Feier beteiligten sich unter anderem der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), der hannoversche Landesbischof Ralf Meister, und die stellvertretende Vorsitzende der Union Evangelischer Kirchen (UEK), die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst.

Die am 16. März 1973 im schweizerischen Leuenberg verabschiedete Konkordie hatte zum Ziel, durch die gegenseitige Anerkennung der Sakramente Abendmahl und Taufe, der Ämter und der rechtmäßigen evangelischen Verkündigung bisherige Kirchenspaltungen unter den lutherischen, reformierten und unierten Kirchen in Europa zu überwinden. 95 Kirchen aus fast allen europäischen Ländern haben das Einigungswerk bis heute anerkannt. Sie bilden die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Zu ihnen gehören die vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder sowie sieben methodistische Kirchen.

Kurschus betonte, wie fragil und kostbar die Gemeinschaft der Kirchen in Europa sei und mahnte: Ein Gradmesser für diese Einheit sei, wie Europa mit denen umgehe, die aus eigenen Kräften kaum in der Lage seien, ihre Menschenrechte durchzusetzen. „Wir europäischen Kirchen müssen unerschütterlich für die elementaren Schutzrechte geflüchteter und verfolgter Menschen eintreten.“