Aufbau

Die Vollkonferenz ist das höchste Gremium der UEK. Sie trifft alle grundlegenden Entscheidungen und gibt dem Präsidium und dem Amtsbereich der UEK Richtlinien vor. Sie ist berufen, mit ihrer Arbeit die in der UEK gegründete Gemeinschaft zu verwirklichen und lebendig zu erhalten und trägt die Verantwortung dafür, dass die Union die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt.

Nach der Grundordnung zählen zur Vollkonferenz diejenigen Vertreterinnen und Vertreter ihrer Mitgliedskirchen, die auch als Synodale in die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewählt sind, die dem Rat der EKD angehören, die Mitglied sind in der Kirchenkonferenz der EKD sowie die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Derzeit hat die Vollkonferenz 103 Mitglieder.

Die Amtsdauer der Vollkonferenz beträgt sechs Jahre. Sie konstituiert sich parallel zur Amtszeit der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und tagt jährlich in Verbindung mit deren Tagungen.