Kurze Meldungen - EGMR/Stärkung der Rechte Homosexueller

(Julia Maria Eichler)

Der Europäische Gerichthofs für Menschenrechte (EGMR) urteilte am 21. Juli 2015 im Fall Oliari u. andere gegen Italien (Az.: 18766/11; 36030/11), dass die fehlende Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze. Geklagt hatten drei homosexuelle Paare, denen nach italienischem Recht weder die Heirat noch eine andere zivilrechtliche Form der Partnerschaft offensteht. Der Gerichtshof urteilte, dass der derzeitige, aufgrund der italienischen Gesetzeslage verfügbare rechtliche Schutz für gleichgeschlechtliche Paare nicht nur darin versage, die Grundbedürfnisse gleichgeschlechtlicher Paare in einer stabilen Beziehung zu erfüllen. Vielmehr sei er auch nicht ausreichend verlässlich. Selbst in den wenigen Gemeinden, die eine Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft vorsehen, habe diese rein symbolischen Charakter. Die italienische Regierung plant bis Ende 2015 die eingetragene Lebenspartnerschaft durchzusetzen, sieht sich aber einer starken Opposition ausgesetzt, unter anderem von Seiten der Katholischen Kirche.



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