Förderung von Jugendarbeit: Im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts

(Doris Klingenhagen)

Der EU-Jugendministerrat hat am 19. Mai 2015 mit seinen „Schlussfolgerungen zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ ein starkes Signal für die Bedeutung von Jugendarbeit ausgesendet. Die EU-Jugendminister betonen den Beitrag von Jugendarbeit zur persönlichen Entwicklung von jungen Menschen – einschließlich der Bedeutung für ihre berufliche Entfaltung. Jugendarbeit stärke die Persönlichkeitsbildung, fördere die Werte Inklusion, kulturelle Vielfalt, Respekt und Toleranz sowie aktive Bürgerschaft. Diese Wirkungen könne Jugendarbeit, insbesondere auch bei benachteiligten jungen Menschen, erzielen. Mit den Schlussfolgerungen tritt der Rat für einen Ausbau der Jugendarbeit in ganz Europa ein und regt die Verstärkung der Zusammenarbeit an. Es kommt ihm auf Qualität und Professionalität an, die durch Aus- und Fortbildungsangebote von Jugendarbeiter(inn)en - Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen - hergestellt werden soll. Verstärkt müsse die Altersgruppe der jungen Erwachsenen ab 18 Jahren erreicht werden und junge Menschen mit geringen Chancen müssten fest im Blick bleiben. Für die Qualitätssicherung sehen die Schlussfolgerungen Indikatoren sowie Qualitätssicherungsinstrumente und –systeme vor, die von den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission weiterentwickelt werden sollten. Der EU-Jugendrat fordert die EU-Kommission auf, mit einer Studie die Entwicklung grundlegender Qualitätskriterien für Jugendarbeit in Europa schnell voranzubringen und eine Ratsempfehlung zur Jugendarbeit mit den Schwerpunkten Förderung der Inklusion, der aktiven Bürgerschaft und des stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalts junger Menschen vorzubereiten. Mit dieser Ratsempfehlung streben die Jugendminister an, den Verbindlichkeitsgrad für das Angebot der Jugendarbeit zu erhöhen. Durch die Darstellung der qualitativen Aspekte und Wirkungen versprechen sie sich zudem eine größere öffentliche Anerkennung von Jugendarbeit.

Die Bedeutung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts unterstreicht neben den Ratsschlussfolgerungen auch der sogenannte „Post-Paris-Prozess“, der an die Erklärung der EU-Bildungsminister und des EU-Kommissars Tibor Navracsics im März 2015 „Förderung von staatsbürgerschaftlicher Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung im Bildungsbereich“ anschließt (EKD-Informationen Nr. 148). Der Post-Paris-Prozess greift die Europäische Sicherheitsagenda vom 28. April 2015 auf, in der die Jugend- und Bildungspolitik als maßgebliche Bereiche bei der Verhütung der Radikalisierung junger Menschen aufgenommen wurden: „Jugendarbeit, ehrenamtliche Tätigkeit, Sport, kulturelle Aktivitäten sind besonders wirksame Mittel, um junge Menschen zu erreichen“. Eine zentrale Rolle dieser Bereiche wird in der Verbreitung gemeinsamer europäischer Werte, der Förderung der sozialen Inklusion und der Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und Toleranz gesehen. Aus diesem Grund spiele die europapolitische Zusammenarbeit im Jugend- und Bildungsbereich in der Vorbeugung von Radikalisierung eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit dem obersten Ziel, welches die Bildungsminister in Paris formuliert haben, nämlich junge Menschen zu aktiven, verantwortungsbewussten und weltoffenen Mitgliedern einer Gesellschaft zu machen, kommt die EU hier zu einer späten, aber wichtigen Einsicht.

Die Schlussfolgerungen:
http://ekd.be/EU-Rat_Jugendarbeit

Die Europäische Sicherheitsagenda:
http://ekd.be/EU-Sicherheitsagenda_2015f

 



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