EuGH für Gefängnisstrafe bei illegaler Wiedereinreise

(Sebastian Schwab)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. Oktober 2015 in der Rechtssache C-290/14 entschieden, dass die Inhaftierung eines bereits abgelehnten Asylbewerbers bei Wiedereinreise mit EURecht vereinbar ist. Bisher hatte der EuGH jede Verzögerung durch die Mitgliedsstaaten bei der Abschiebung infolge illegaler Einreise zugunsten einer wirksamen Rückführung unterbunden. Nun beschränkte er dies auf die Erstrückführung.

Anlass zur Entscheidung war die Vorlage eines italienischen Gerichts, das über die Haftstrafe eines illegal aufhältigen Ausländers entscheiden musste. Dieser hatte zwar zunächst das italienische Hoheitsgebiet verlassen, war später aber trotz Einreiseverbots wieder nach Italien zurückgekehrt.

In früheren Entscheidungen hatte der EuGH die Ansicht vertreten, strafrechtliche Sanktionen der Mitgliedsstaaten seien bei illegaler Einreise zu unterlassen, wenn diese eine zügige Abschiebung gefährden könnten. Darum durften illegal Aufhältige erst inhaftiert werden, wenn Rückführungsmaßnahmen nicht erfolgreich waren. Der EuGH argumentierte nun, dass strafrechtliche Sanktionen erlaubt sein müssten, wenn sich der Ausreisepflichtige bewusst über das Wiedereinreiseverbot hinweggesetzt habe und eine Rückführungsmaßnahme bereits vollstreckt worden sei. Der Generalanwalt Maciej Szpunar indes sah dies anders: Er argumentierte, migrationspolitische Erwägungen, die der EuGH hier mit dem Ziel der Abschreckung durch Inhaftierung verfolge, seien deplatziert. Die Richtlinie erlege den Staaten eindeutig die permanente Pflicht zum Erlass und zur Vollstreckung der Rückführung auf, auch bei wiederholten Verstößen.

Darüber hinaus darf bezweifelt werden, ob Haftstrafen überhaupt eine abschreckende Wirkung entfalten, wenn Menschen ansonsten die Rückführung ins Heimatland droht. Auch im deutschen Aufenthaltsgesetz findet sich eine ähnliche Strafvorschrift (§95 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. §11 Abs. 1, 7 S. 1).

Sie finden das Urteil unter: http://ekd.be/EuGH-Wiedereinreise

Die Anträge des Generalanwalts finden Sie unter: http://ekd.be/Schlussantraege_Wiedereinreise



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