Vorschlag der Kommission zu GVO-Nahrungsmitteln scheitert auch im Parlament

(Amélie Seifert)

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 28. Oktober 2015 einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission abgelehnt, der die Möglichkeit einzelner Mitgliedsstaaten vorgesehen hatte, die Verwendung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln zu untersagen oder zu beschränken. Die Kommission hatte im April 2015 den Vorschlag veröffentlicht, der den Mitgliedsstaaten das Recht gewährt, ein Verkaufs- und Verwendungsverbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu erlassen, auch wenn diese zuvor von der Europäischen Kommission zugelassen worden sind (Europa-Informationen Nr. 148).

Nachdem bereits der Rat für Landwirtschaft und Fischerei den Vorschlag kritisiert hatte (EKD-Europa- Informationen Nr. 149), strafte nun auch das Europäische Parlament den Vorschlag als „nicht umsetzbar“ ab. Zur Durchsetzung national geregelter GVO-Verkaufs- und Verwendungsverbote bedürfte es innerhalb der EU der Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Für Berichterstatter Giovanni La Via, Fraktionsmitglied der Europäischen Volkspartei, war die Abstimmung ein klares Signal an die Kommission, da deren Vorschlag alle Erfolge des Binnenmarkts und der Zollunion rückgängig machen könnte. Der Abgeordnete Peter Liese (CDU) bezeichnete den Kommissionsvorschlag als „absurd und nicht durchführbar“.

Die Abgeordneten forderten die Europäische Kommission auf, einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen. Der litauische EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis wies dies allerdings zurück und plant trotz Widerstands des Parlaments an seinem Vorschlag festzuhalten. Der Vorschlag geht nun an den Rat der Europäischen Union. Gelingt es dem Parlament und dem Rat nicht, sich auf einen Kompromiss zu einigen, ist der Vorschlag gescheitert und es bleibt beim Status Quo.



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