Neue Prioritäten für die allgemeine und berufliche Bildung

(Doris Klingenhagen)

Am 24. November 2015 hat der EU-Bildungsministerrat dem Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der EU-Kommission über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den neuen Prioritäten zugestimmt. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Herausforderungen in Europa hatte die Europäische Kommission ihre Prioritäten zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (Education and Training 2020) neu formuliert. In ihrem Vorschlag liegt der Fokus auf nunmehr lediglich sechs Prioritäten, die jeweils in konkrete Themen untergliedert sind.

Die allgemeine und berufliche Bildung spielt eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Inklusion, Chancengleichheit, demokratischen Grundwerten und damit der Entwicklung einer offenen und sozialen Gesellschaft. Sie ist ein wichtiger Faktor, um Arbeitsplätze zu schaffen, Armut zu bekämpfen, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung zu begegnen und bürgerschaftliches Engagement zu ermöglichen. In der Strategie Europa 2020 haben die EU-Länder die Ziele zur Bewältigung dieser Aufgaben festgelegt.

2014 hat die EU-Kommission eine Halbzeitbilanz des Strategischen Rahmens ET 2020 gezogen. In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament vom 26. August 2015 zieht sie politische Schlussfolgerungen und beschreibt folgende wichtige Herausforderungen, die die Grundlage bilden für die neuen prioritären Bereiche und deren konkrete Themen für die Fortführung der Arbeiten bis 2020. Dies sind: Die Qualität und Relevanz der Lernergebnisse verbessern, den sozialen Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung stärken und die Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse zu schaffen. Die EU-Kommission konstatiert, dass sich die Instrumente von ET 2020 zwar bewährt, jedoch ihre Wirkung auf nationaler Ebene noch nicht ausreichend entfaltet haben. Daher möchte die Kommission das Instrumentarium von ET 2020 verstärken, u.a. indem sie ein fortlaufendes vorläufiges Arbeitsprogramm für ET 2020 aufstellt, um die Transparenz und die Kohärenz von ET 2020 zu steigern. Außerdem sollen sich ab 2016 eine neue Generation von Arbeitsgruppen mit den prioritären Bereichen von ET 2020 befassen, um innovative Arbeitsmethoden anzuwenden, gute Praxis zu verbreiten und so den Wissensaustausch anzukurbeln. Damit die Instrumente besser wirken, sollen Projekte und Daten von herausragenden Projekten im Rahmen von Erasmus+ genutzt und neue politische Strategien in den Arbeitsgruppen vorbereitet werden. Die Europäische Kommission schlägt folgende sechs Prioritäten für die Fortsetzung der Strategie vor:
1. Relevante, hochwertige Fertigkeiten und Kompetenzen für Beschäftigungsfähigkeit, Innovation und bürgerschaftliches Engagement – mit Fokus auf Lernergebnissen;
2. Inklusive Bildung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Förderung von Bürgerkompetenz;
3. Eine offene und innovative allgemeine und berufliche Bildung, die sich die Errungenschaften des digitalen Zeitalters in vollem Umfang zu eigen macht;
4. Verstärkte Unterstützung der Lehrkräfte;
5. Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zur Erleichterung der Lern- und Arbeitsmobilität;
6. Nachhaltige Investitionen sowie Leistung und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Die Mitgliedstaaten sollen entsprechend ihren nationalen Prioritäten die Bereiche und Themen für die gemeinsame Arbeit auswählen, bei denen ihnen eine Beteiligung sinnvoll erscheint.

Zum gemeinsamen Bericht: http://ekd.be/EU-berufliche_Bildung



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