Überblick über verfügbare Fördermittel für die Flüchtlingsarbeit

(Ulrike Truderung, Referentin für EU-Förderpolitik/ -projekte)

In Anbetracht der aktuellen Flüchtlingssituation in Europa und in Deutschland hat das EKD-Büro Brüssel in den vergangenen Monaten immer wieder die Frage erhalten, ob und unter welchen Umständen EU-Fördermittel für Projekte in der Flüchtlingsarbeit zur Verfügung stehen.

Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf die aktuelle Flüchtlingssituation am 30. September 2015 angekündigt, insgesamt 801.3 Millionen € an Fördergeldern bereit zu stellen. Davon sollen 70,6 Mio. € aus anderen Programmen wie dem ELER, dem EMFF und dem Solidaritätsfonds der EU umgeleitet werden. 330,7 Mio. € sollen aus Mitteln stammen, die ursprünglich für 2016 vorgesehen waren (die Bindung der Gelder erfolgt in diesem Fall noch 2015, die Zahlung jedoch erst 2016). Weitere 400 Mio. € stammen aus dem Budget für Außenhilfe (External Action).

Von diesen Geldern sollen 100 Mio. € für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Internen Sicherheitsfonds (ISF) als Nothilfe für die am meisten betroffenen Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. 500 Mio. € sollen in einen Treuhandfonds für Syrien fließen. 200 Mio. € sollen für den für das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen und das Welternährungsprogramm zur Verfügung gestellt werden, 1,3 Mio. € für zusätzliche Mitarbeiter bei FRONTEX, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und für Europol.

Auch mehrere Programme, die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) auf Bundes- und Landesebene finanziert werden, bieten Möglichkeiten zur Förderung von Flüchtlingsprojekten. Zu ESF-Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Landeskirche.

Für Flüchtlingsprojekte von kirchlichen und diakonischen Einrichtungen ist neben den Fördermöglichkeiten aus dem ESF der relevanteste EU-Fördertopf der AMIF. Allerdings ist dieser derzeit sehr stark gefragt, und der Konkurrenzdruck ist immens. Gefördert werden hier ausschließlich Projekte mit großer, überregionaler Strahlkraft. Einrichtungen, die dabei sind, Projekte in der Flüchtlingsarbeit zu nutzen, sollten daher auch andere, vorhandene Förderprogramme in Erwägung ziehen und eine Flüchtlingsthematik innerhalb der jeweiligen Programminhalte darstellen. EU-Förderprogramme, in denen die Flüchtlingsthematik untergebracht werden könnte, sind unter anderem die folgenden:

• ERASMUS+ für Projekte, die einen Bildungsaspekt beinhalten (beispielsweise die Entwicklung von Integrationskursen oder die interkulturelle Fortbildung von Personen mit Lehrfunktion), Projekte mit Flüchtlingsthematik sind im aktuellen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen ausdrücklich erwünscht;

• Europa für Bürgerinnen und Bürger für Projekte, die die demokratische Bildung und den öffentlichen Diskurs zur Flüchtlingspolitik der EU anregen möchten;

• Kreatives Europa – Kultur für Projekte, die die Integration von Flüchtlingen im Rahmen von europäischen Kulturprojekten unterstützen möchten; in diesem Programm sind Partnereinrichtungen im europäischen Ausland zwingend vorgeschrieben;

• EaSI – Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation für Projekte, die auf eine innovative Weise die Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt unterstützen (zu näheren Informationen zu den genauen thematischen Anforderungen konsultieren Sie bitte die zukünftigen Ausschreibungen);

• INTERREG für Projekte, die in Grenznähe grenzüberschreitend, also mit Partnern auf beiden Seiten der Grenze, durchgeführt werden sollen;

• Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft für Projekte, die die Bekämpfung von Diskriminierung und die Integration von Roma zum Ziel haben;

• LEADER für lokale Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums, die eine Flüchtlingsthematik beinhalten; Voraussetzung hierfür ist, dass ein Regionales Entwicklungskonzept vorliegt, dass eine solche Projektthematik zulässt. Bitte wenden Sie sich zu näheren Informationen an Ihre Landeskirche.

Sollten Sie einen Projektantrag in einem dieser Programme planen, empfehlen wir Ihnen, sich zur Unterstützung und Beratung an die zuständigen Ansprechpartner in Ihrer Landeskirche beziehungsweise an das EKD-Büro Brüssel zu wenden.

Nähere Informationen zu diesen Förderprogrammen finden Sie auf unserer Website unter: www.ekd.eu.



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