Verhandlungen der Sozialpartner zur Reform der Arbeitszeitrichtlinie scheitern

(Christopher Hörster)

Die europäischen Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbände, die sogenannten Sozialpartner, haben Ende Dezember 2012 bekanntgegeben, sich nicht auf eine Reform der Arbeitszeitrichtline einigen zu können. Die Europäische Kommission muss nun einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie unterbreiten. Danach sind im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Rat und Parlament berufen, die neue Richtlinie zu verabschieden. Ob der Vorschlag der Kommission noch in dieser Legislaturperiode erfolgt, ist allerdings aufgrund der zu erwartenden schwierigen und langwierigen Verhandlungen in Parlament und Rat nicht sicher.    

Die Arbeitszeitrichtlinie, die genaue Vorschriften zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Urlaubsansprüchen enthält, unterliegt als Teil der europäischen Sozialpolitik einem besonderen Gesetzgebungsverfahren. Bevor die Europäische Kommission einen Vorschlag unterbreitet, können die europäischen Sozialpartner das Verfahren an sich ziehen und zunächst versuchen, gemeinsam eine Reform auszuarbeiten. Im Fall der Arbeitszeitrichtline hatten die europäischen Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbände im Dezember 2011 mit einem ersten Treffen die Verhandlungen begonnen (siehe EKD-Europa-Informationen Nr.  139). Die neunmonatige Verhandlungszeit wurde im September 2012 einmalig verlängert, Ende 2012 gaben die Sozialpartner dann aber das endgültige Scheitern der Verhandlungen bekannt. Strittige Punkte, über die keine Einigung erzielt werden konnte, waren vor allem die Einordnung von Bereitschaftsdiensten und die zugelassene Höchstarbeitszeit gewesen.

Das nun beginnende ordentliche Gesetzgebungsverfahren kann eine Chance für eine aktive Beteiligung der Kirchen und der Zivilgesellschaft darstellen. Die "Europäische Sonntagsallianz" beispielsweise, in der Kirchen, religiöse Organisationen und Gewerkschaften sich gemeinsam für faire Arbeitszeiten und einen grundsätzlich arbeitsfreien Sonntag einsetzen, wird die sich bietende Gelegenheit ergreifen und nun in verschiedenen Treffen ihre Vorstellungen der Kommission und dem Europäischen Parlament vorstellen. Im Sinne der Arbeitnehmer ist zu hoffen, dass insbesondere die Forderung nach einem arbeitsfreien Sonntag Gehör findet und in der Reform der Richtlinie berücksichtigt wird.



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