Kurze Meldung: KOM/Datenschutzschild

(Katrin Hatzinger)

Am 12. Juli 2016 ist das EU-US-Datenschutzschild in Kraft getreten. Hierzu hat die EU-Kommission den Angemessenheitsbeschluss angenommen. Der Beschluss ersetzt die Safe-Harbour-Entscheidung zum transatlantischen Datenaustausch, welche der EuGH für nichtig erklärt hatte (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 150). Unternehmen, die Daten transatlantisch übertragen wollen, können sich dem Schild unterwerfen und sich vom US-Handelsministerium ab dem 1. August 2016 die Konformität ihrer Datenschutzbestimmungen bescheinigen lassen. Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung sollen möglichst unternehmensintern geregelt oder im Rahmen eines kostenlosen Verfahrens zur alternativen Streitbeilegung und falls nötig im Rahmen eines Schiedsverfahrens beigelegt werden. Außerdem wird für einen effektiveren Rechtsschutz eine Ombudsstelle eingeführt. Zusätzlich wird die Kommission einen Bürger-Leitfaden zur Erläuterung der Rechtsbehelfe veröffentlichen. Das Datenschutzschild soll jährlich überprüft werden. Kritiker bezweifeln, dass das Datenschutzschild einer Überprüfung durch den EuGH standhalten werde.



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