Europäischer Bürgerbeauftragter empfiehlt Leitlinien zum Dialog mit den Kirchen

(Christopher Hörster)

Der Bürgerbeauftragte der EU hat der Europäischen Kommission empfohlen, Leitlinien für den nach den Europäischen Verträgen verbindlichen Dialog der EU mit Kirchen, religiösen Vereinigungen und weltanschauliche Gemeinschaften auszuarbeiten. Der Hinweis auf solche Leitlinien war in einer Entscheidung des Bürgerbeauftragten enthalten, die am 25. Januar 2013 veröffentlicht wurde und auf eine Beschwerde des Europäischen Humanistenverbandes zurückging. Der Verband hatte eine Weigerung der Kommission bemängelt, ein Dialogseminar zum europäischen Antidiskriminierungsrecht und seiner Anwendung durch die Kirchen durchzuführen.

Der Bürgerbeauftragte stellte in seiner Bewertung zunächst klar, dass die Kommission einen gewissen Ermessenspielraum bei der praktischen Ausgestaltung des Dialogs genieße. Daher sei auch unschädlich, dass generell mehr Treffen mit Vertreter der Kirchen als mit weltanschauliche Gemeinschaften stattgefunden hätten, was der Humanistenverband in seiner Beschwerde ebenfalls kritisiert hatte. Die Kommission habe darüber hinaus das Recht, so der Bürgerbeauftragte, den Dialog auf die Schwerpunkte ihrer politischen Agenda zu fokussierend und diese Agenda grundsätzlich frei zu bestimmen.

Die Entscheidung des Ombudsmannes überzeugt nicht in allen Punkten. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte des Dialogartikels, Art. 17 Abs. III des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und der tatsächlichen Dialogpraxis hat offensichtlich nicht stattgefunden. Bereits heute dient der Wortlaut des Art. 17 Abs. III (AEUV) als Leitlinie. Aus kirchlicher Sicht sind daher nicht weitere Leitlinien vonnöten, sondern erneute Anstrengungen, die Qualität des Austauschs zu verbessern. Grundsätzlich ist die Dialogpraxis aus kirchlicher Sicht nicht zu beanstanden. Problematisch erscheint hingegen das Zugeständnis an die Kommission, die Themen des Dialoges ohne Mitsprache der Dialogpartner frei zu bestimmen. Ein offener Dialog muss sich dadurch auszeichnen, dass die Dialogpartner frei Themen setzen dürfen, die sich noch nicht auf der politischen Agenda des jeweils anderen befinden. Gerade dies stellt einen zentralen Mehrwert eines Dialoges dar.

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