Ziel in Sicht: Die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer

(Christoph Schnabel)

Am 14. Februar 2013 hat die EU-Kommission Einzelheiten für die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer (FTS) präsentiert. Die FTS wird im Rahmen der "Verstärkten Zusammenarbeit" eingeführt. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren der Kooperation von mindestens neun Mitgliedstaaten, das zur Anwendung kommen kann, sobald keine Einigkeit unter den Mitgliedstaaten bezüglich der Zusammenarbeit in einem Politikbereich besteht. Der gegenwärtige Vorschlag basiert weitestgehend auf dem Entwurf, den die Kommission 2011 vorgelegt hatte (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 138 und 141).

Die Steuer soll auf Transaktionen zwischen allen Finanzinstituten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der EU ansässig ist. Somit wären auch Geldgeschäfte steuerpflichtig, die außerhalb der EU durchgeführt werden. Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent und Derivatkontrakte würden mit einem Steuersatz von 0,01 Prozent besteuert. Die Kommission geht dabei von jährlichen Einnahmen von bis zu 35 Mrd. Euro aus. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag wurden weitere Details geklärt und ein "Instrument zur Bekämpfung der Steuerumgehung" eingeführt.

Der Richtlinienvorschlag wird jetzt von den Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Umsetzung geprüft. Dabei steht es auch den anderen Mitgliedstaaten der Union offen, sich an der FTS zu beteiligen und diese Richtlinie umzusetzen.

Den Richtlinienvorschlag zur Finanztransaktionssteuer finden Sie hier:



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