Kurze Meldungen - EU/EMRK

(Joachim Clauß)

Die EU und der Europarat haben sich am 5. April 2013 auf einen Entwurf zum Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geeinigt. Dieser Beitritt war im 2009 wirksam gewordenen Vertrag von Lissabon vorgesehen. Die Europäische Menschenrechtskonvention umfasst einen Katalog von Grund- und Menschenrechten, deren Umsetzung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht wird.

In der Europäischen Union gilt derzeit die Grundrechtecharta der EU und durch den Vertrag von Lissabon wurden auch die Grundrechte der EMRK als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts. Mit einem Beitritt der EU zur EMRK gibt es künftig eine externe gerichtliche Kontrolle durch den EGMR, welcher kein EU-Organ ist. Dies stärkt die Möglichkeiten der EU-Bürger die Menschenrechte einzufordern, indem bei der Verletzung von Grundrechten durch EU-Gesetze oder EU-Beamte gegen EU-Institutionen vor dem EGMR geklagt werden kann.

Seit 2010 wurden mit den 47 Konventionsstaaten Verhandlungen geführt. Nun wird der vereinbarte Vertragstext zum Beitritt durch den Europäischen Gerichtshof geprüft. Anschließend muss der Rat das Abkommen einstimmig beschließen, das Europäische Parlament zustimmen und alle 47 Konventionsstaaten das Abkommen ratifizieren. Der Beitritt kann frühestens 2015 wirksam werden.



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