Kurze Meldungen - Rat/Organspende

(Katrin Hatzinger)

Die Gesundheitsminister der EU haben auf ihrer Tagung am 7. Dezember 2012 Schlussfolgerungen zur Organspende und -transplantation verabschiedet. Dabei berufen sie sich auf die entsprechende Mitteilung der EU-Kommission zu einem Aktionsplan (2009-2015) aus dem Dezember 2008, der zehn Bereiche identifiziert hatte, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, insbesondere die Verfügbarkeit von Organen zu erhöhen, die Effizienz und Zugänglichkeit der Transplantationssysteme sowie Qualität und Sicherheit zu verbessern (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 133). Dabei begrüßen die Minister viele der bereits ergriffenen Maßnahmen und formulieren Verbesserungswünsche. So sollten die Staaten dauerhaft Fortbildungsmöglichkeiten z.B. für Ärzte und Personal anbieten, die Post-Mortem-Transplantationen durchführen. Familien sollten verstärkt über die verschiedenen Transplantationsarten oder alternative Therapien aufgeklärt werden. Auf Wunsch Deutschlands wurde der ursprüngliche Fokus auf die Förderung von Lebendspenden abgeändert. Die Bundesregierung sieht hier die Gefahr der Kommerzialisierung der Spende und des illegalen Organhandels. In den Schlussfolgerungen wird nun mehrfach betont, dass Lebendspenden einer Einzelfallkontrolle und strengen Kriterien unterliegen müssen.

Um die Effizienz zu erhöhen, sollen die Staaten den grenzüberschreitenden Austausch von Organen betreiben und Informationen über die Förderung und Aufsicht über Transplantationsaktivitäten austauschen. Schließlich solle die Qualität und Sicherheit etwa dadurch erhöht werden, dass Mitgliedstaaten sich über ihre nationalen Zulassungsverfahren für Transplantationszentren verstärkt austauschen.

Die Schlussfolgerungen finden Sie hier:



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