Beratungen zum neuen Datenschutzregime gehen weiter

(Christopher Hörster)

Am 9. und 10. Oktober 2012 fand im zuständigen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss) des Europäischen Parlaments (EP) eine umfangreiche Anhörung zum neuen, kontrovers diskutierte Datenschutzregime der EU statt. Zum einen ging es um eine neue Richtlinie, die den Datenschutz im Rahmen von Strafverfolgung zum Gegenstand hat, zum anderen um die neue Datenschutzgrundverordnung, die alle anderen privaten und öffentlichen Datenschutzbereiche abdecken soll.

Bereits die neue Richtlinie begegnet vielfach Kritik. Beispielsweise sei, so der zuständige Berichterstatter im EP, Dimirious Droutsas (S&D), der Datenschutz beim Datenaustausch mit Drittstaaten nicht hinreichend gesichert. Auch der Bundesrat äußert sich kritisch: Zumindest für die Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte bestehe keine EU-Kompetenz.

Die vorgeschlagene Datenschutzgrundverordnung, für die Berichterstatter Jan-Philipp Albrecht (Grüne) im EP zuständig ist, gibt ebenfalls Anlass für intensive Diskussionen. Vor allem die umfangreichen Durchführungsbefugnisse der Kommission (sog. delegated acts) werden problematisiert; die Mitglieder des EP fürchten, die Kommission könne so umfangreich zusätzliche Regelungen in dem sensiblen Bereich Datenschutz erlassen. Bundesinnenminister Friedrich sprach sich auf einer Konferenz seines Ministeriums am 17. Oktober 2012 darüber hinaus für eine systematische Trennung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Bereich aus.

Die Richtlinie sowie die Verordnung sollen ungefähr zeitgleich durch den legislativen Prozess gehen. Ein erster umfassender Bericht der Berichterstatter wird für Ende 2012 erwartet. Eine erste Abstimmung im Parlament könnte Ende April 2013 erfolgen. Die Verhandlungen mit dem Rat könnten dann noch unter der irischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2013 beginnen. Ziel der zuständigen EU-Justizkommissarin Viviane Reding ist, das "Datenschutzpaket" noch diese Legislaturperiode zu verabschieden. Die Regelungen der Verordnung, welche die Eigenständigkeit des kirchlichen Datenschutzes garantieren, sind bis dato nicht in den Fokus der Debatte gerückt. Es stehen auch zu viele grundsätzliche Fragen im Raum, die gelöst werden müssen.

Sie finden die Vorschläge unter:



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