Bericht über die Lage unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

(Doris Klingenhagen)

Am 28. September 2012 hat die EU-Kommission im Rahmen des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) ihren Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der Fortschritte und benennt Bereiche, die in den nächsten Jahren größerer Aufmerksamkeit und zielgerichteter Maßnahmen bedürfen. Als positive Auswirkungen des Aktionsplans nennt der Bericht die ausdrückliche Anerkennung des Kindeswohls als Leitprinzip. Dies habe zu einem zunehmenden Schutz in den neuen Rechtsinstrumenten der EU in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Menschenhandel beigetragen. Der Aktionsplan habe weiter erreicht, dass die Finanzierung von Maßnahmen für diese besonders gefährdete Personengruppe mehr Bedeutung erlangen habe. Ebenso habe er zu einem besseren Austausch über Kenntnisse und Verfahren, z.B. bzgl. Vormundschaft und Altersbestimmung, zwischen den EU-Organen, nationalen Behörden, zwischenstaatlichen und Nichtregierungsorganisationen geführt.

Weitere Maßnahmen seien nun notwendig hinsichtlich der quantitativen und qualitativen Datenerhebung im Hinblick auf die Anzahl von Minderjährigen, die sich Betreuungseinrichtungen entziehen, bzw. hinsichtlich der Zahl der in ihr Herkunftsland zurückgeführten Minderjährigen. Zu vertiefen sei der Austausch der EU und ihren Mitgliedsstaaten mit den Herkunfts- und Transitländern, um die Bedürfnisse dieser Länder besser zu verstehen und Lösungen in Bezug auf Prävention von Flucht, die Suche nach Familienangehörigen und die sichere Rückführung von unbegleiteten Minderjährigen zu finden.

Die Kommission will der Finanzierung von Projekten, die unbegleitete Kinder betreffen, weiterhin Vorrang einräumen und ruft Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und NGOs auf, die zur Verfügung stehenden Mittel voll auszuschöpfen. Für das Gemeinsame Europäische Asylsystem hat die Kommission höhere Schutzstandards für unbegleitete Kinder vorgeschlagen.

2011 wurden in der EU27 von unbegleiteten Minderjährigen 12.225 Asylanträge gestellt. Diese Zahl entspricht dem Niveau der Vorjahre und dürfte sich in den nächsten Jahren kaum verändern. Schätzungen verschiedener Mitgliedsstaaten lassen vermuten, dass eine sehr viel größere Zahl über illegale Migrationskanäle nach Europa kommt. Es handelt sich also nicht um ein vorübergehendes Phänomen.

Um den Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die in die EU gelangt sind, zu erhöhen, hat die Kommission auf der Grundlage der Achtung der Rechte des Kindes im Jahre 2010 einen Aktionsplan verabschiedet, der die Situation unbegleiteter Minderjähriger in der EU in den Blickpunkt rückt. Darin ist festgehalten, dass jede Entscheidung über unbegleitete Minderjährige unabhängig vom Einwanderungsland vorrangig vom Wohl des Kindes geleitet sein soll. Die EU-Kommissarin Cecilia Malmström äußerte zu dem Bericht: "Bei den Minderjährigen, die alleine an unsere Grenzen kommen, handelt es sich um die am stärksten gefährdeten Mitglieder unserer Gesellschaft. Auch wenn es ermutigend ist, dass unser gemeinsames Vorgehen auf EU-Ebene den Schutz der Kinder verbessert hat, so ist noch viel zu tun. Wir müssen unsere Verfahren verbessern, damit diese Kinder und Jugendlichen an den Grenzen Europas menschenwürdig aufgenommen werden."

Hier geht es zum Zwischenbericht:



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