2013: Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger

(Doris Klingenhagen)

Am 11. August 2012 hat die EU-Kommission den thematischen Vorschlag für das Europäische Jahr 2013 vorgelegt. Um das 20-jährige Bestehen der im Rahmen des Maastrichter Vertrags vom 1. November 1993 eingeführten Unionsbürgerschaft zu würdigen, ist ihr Vorschlag, 2013 zum "Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger" auszurufen. Ziel dieses Jahres soll sein, den Unionsbürgern und -bürgerinnen die Wahrnehmung ihres Rechts, sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, weiter zu erleichtern. Dies will sie dadurch erreichen, dass sie das Bewusstsein dafür stärkt und sicherstellt, dass Bürgerinnen und Bürger sich jederzeit und problemlos über ihre Rechte informieren können. Eine Umfrage aus dem Jahr 2010 ergab, dass sich viele Menschen nicht angemessen über die ihnen eingeräumten Rechte informiert fühlen. Lediglich 43 Prozent der Befragten kannte die Bedeutung des Begriffs "Bürger(in) der Europäischen Union", und fast die Hälfte der europäischen Bürgerinnen und Bürger (48 Prozent) gab an, über ihre Rechte nur unzureichend informiert zu sein.

Als weitere Ziele stehen im Mittelpunkt, die Menschen darüber aufzuklären, wie sie ihre Rechte und die EU-Politik zu ihrem Wohl nutzen können, und sie zu animieren, sich aktiv an den politischen Entscheidungsprozessen der EU zu beteiligen. Darüber hinaus soll eine Debatte über die Auswirkungen des Rechts auf Freizügigkeit und über die Frage, wie die Unionsbürgerschaft zur Stärkung des Zusammenhalts und des gegenseitigen Verständnisses beitragen kann, angestoßen werden.

Immer mehr Europäer nutzen das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten. Der Rechtekatalog umfasst jedoch weit mehr als Freizügigkeit: das Recht als Verbraucher auf Zugang zu Waren und Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten, das Recht auf den Zugang zu Bildung, Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, Zugang zu Gesundheitsversorgung, Erwerb oder Beibehaltung von Sozialleistungen sowie das aktive und passive Wahlrecht bei den Europawahlen und bei Kommunalwahlen im Wohnsitzland zu denselben Bedingungen wie Angehörige des betreffenden Staates. Das Europäische Jahr 2013 soll dazu beitragen, diese umfassenden Rechte wahrzunehmen und verbleibende Hindernisse zu beseitigen.

Link zum Kommissionvorschlag:



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