EU überprüft Gemeinsamen Standpunkt zu Rüstungsexporten

(Christopher Hörster)

Der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten wird augenblicklich vom Rat der Europäischen Union überprüft. Nach Art. 15 des Standpunktes sollte die Evaluation bereits im Dezember 2011 erfolgen, nach Auskunft der zuständigen Ratsarbeitsgruppe COARM wird der Abschlussbericht aber erst für 2013 erwartet. Einzelne Berichte zu den laufenden Evaluierungen sollen allerdings in den nächsten Monaten veröffentlicht werden.

Der "Gemeinsame Standpunkt betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern" wurde im Dezember 2008 vom Rat der EU verabschiedet. Das Regelwerk legt Kriterien fest, welche bei der Ausfuhr von Rüstungsgütern durch die Mitgliedstaaten beachtet werden müssen. So sollen bei der Genehmigung von Rüstungsexporten vor allem die Achtung der Menschenrechte und des Humanitären Völkerrechts sowie die innere Lage im Endbestimmungsland berücksichtigt werden. Darüber hinaus sieht der Gemeinsame Standpunkt in Art. 4 einen Informationsaustausch- und Kooperationsmechanismus vor, der eine größere Kohärenz im Bereich der Waffenexporte zwischen den Mitgliedstaaten herstellen soll.

Der Standpunkt sieht sich aber auch massiver Kritik ausgesetzt. Vielfach wird vorgebracht, der Gemeinsame Standpunkt lasse deutlich zu viel politischen Gestaltungsspielraum beim Waffenexport und werde dementsprechend von den Mitgliedstaaten höchst uneinheitlich interpretiert. Auch kämen, so sagt beispielsweise das "European Network against Arms Trade", viele der großen Waffenexporteure, darunter auch Deutschland, ihren Kooperations- und Berichtsplichten nur ungenügend nach.

Grundsätzlich sind einheitliche europäische Regeln zum Export von militärischen Gütern, die sich an der Achtung von Menschenrechten und dem Humanitären Völkerrecht orientieren, sinnvoll. Die derzeitige Überprüfung sollte daher unbedingt dazu genutzt werden, die Achtung dieser Werte zu stärken und so der hochsensiblen Natur von Rüstungsexporten Rechnung tragen.

Den Gemeinsamen Standpunkt finden Sie unter:



erweiterte Suche