Datenschutz-Grundverordnung - Abstimmung im LIBE-Ausschuss
(Susanne Herkommer)
Am 21. Oktober 2013 hat der federführende Innenausschuss des Europäischen Parlaments (LIBE) nach schwierigen Verhandlungen den unter den Fraktionen gefundenen Kompromiss zur Datenschutzgrundverordnung mit einer klaren Mehrheit verabschiedet. Damit steht das Mandat für Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Grüne), um in Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission einzusteigen. Der Abstimmungserfolg ist ein starkes Signal für den Datenschutz in Zeiten von Datenskandalen und einer immer größeren Datensammelwut der Internetkonzerne.
Zunächst muss allerdings im Rat eine gemeinsame Position der Mitgliedsstaaten gefunden werden. Die Verhandlungslage gestaltet sich dort jedoch weiterhin sehr schwierig. Der letzte Rat der Justiz- und Innenminister am 7./8. Oktober 2013 hat das Dossier zur weiteren Behandlung erneut an die Ratsarbeitsgruppe zurückverwiesen. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 25. Oktober 2013 wird zwar auf indirekte Weise das Ziel genannt, die Datenschutz-Grundverordnung bis 2015 zu verabschieden. Ob diese Aussage der Staats- und Regierungschefs die Blockade im Rat aufzulösen vermag, bleibt jedoch abzuwarten. Ohne eine Einigung innerhalb des Rates über das komplette Datenschutzpaket noch in diesem Jahr erscheint die Verabschiedung der Verordnung 2014 aufgrund der anstehenden Europawahlen nur schwer machbar.
Die von der Kommission im Januar 2012 vorgeschlagene Datenschutzgrundverordnung soll einen einheitlichen Rechtsrahmen in allen Mitgliedsstaaten schaffen und die geltenden Datenschutzstandards modernisieren und aktualisieren, insbesondere im Hinblick auf den digitalen Fortschritt.
Der Kommissionsvorschlag sieht eine Bestimmung vor, nach der das kircheneigene Datenschutzrecht einschließlich der diesbezüglichen Datenschutzaufsicht bestehen bleiben kann, sofern es ein mit der Verordnung vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet. Der Innenausschuss hat nun bei seiner Abstimmung im Oktober für eine Änderung dieses Artikels gestimmt. Erfreulicherweise wird das kircheneigene Datenschutzrecht trotz entsprechender Änderungsanträge unangetastet gelassen. Was jedoch die Regelungen einer eigenen kirchlichen Datenschutzaufsicht anbelangt, sind die neuen Formulierungen zumindest nicht mehr eindeutig. Es hängt nun von den Verhandlungen im Rat ab, ob es letztlich gelingen wird, eine klare Regelung zu finden, die dem verfassungs- und europarechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gerecht wird, das sich auch im kircheneigenen Datenschutzrecht und der damit verbundenen eigenen Datenschutzaufsicht niederschlägt.