EU-Transparenzregister: Zuspruch und Kritik

(Jonas Klante)

Mit dem Ziel, den Einfluss von Interessenvertretern auf Entscheidungsprozesse innerhalb der EU transparenter zu gestalten, haben das EU-Parlament und die Kommission im Juni 2011 das „europäische Transparenzregister“ ins Leben gerufen. In dieses online einsehbare Verzeichnis sollen sich einerseits klassische Interessensvertreter, wie Unternehmen und Wirtschaftsverbände, aber auch Nichtregierungsorganisationen, Anwaltskanzleien, Thinktanks und Religionsgemeinschaften (wie zum Beispiel die EKD) eintragen (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 137 und 138).

Seit der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 ist die Zahl der registrierten Organisationen rasch gestiegen. Zwar erfolgt die Eintragung in das Register auf freiwilliger Basis, sie ist aber erforderlich, damit die Interessenvertreter einer Organisation Zugang zu den Sitzungen des Europäischen Parlaments erhalten. Ende 2013 waren bereits über 6000 in das Register eingetragen. Laut EU-Kommission sind damit etwa 60 bis 75 Prozent aller Akteure mit Sitz in Brüssel erfasst.

Inzwischen ist jedoch auch häufiger Kritik am Transparenzregister zu vernehmen. Das Netzwerk „Alter-EU“ fordert unter anderem, dass die Eintragung in das Transparenzregister verbindlich vorgeschrieben wird. Bislang würden vor allem Anwaltskanzleien und Beratungsfirmen das Verzeichnis boykottieren. Anreize zur Eintragung sollten geschaffen werden, indem Parlamentarier und Kommissionsmitarbeiter keine Gespräche mit Vertretern von Lobbyorganisationen führen, die nicht im Transparenzregister eingetragen sind. Des Weiteren solle diesen Organisationen die Entsendung von Vertretern in Expertengruppen von Parlament oder Kommission versagt bleiben.

Ein weiterer Kritikpunkt ist laut „Alter-EU“, dass viele Organisationen bei der Eintragung in das Transparenzregister falsche Angaben zu der Höhe ihrer Ausgaben für Interessensvertretung machen. Demnach seien die drei Organisationen mit dem höchsten angegebenen Budget für Lobbyarbeit kleine, unbedeutende Organisationen, die falsche Daten angegeben hätten. Die Plausibilität der gemachten Angaben müsse daher besser überprüft werden.

Das EU-Parlament hatte sich in den Verhandlungen über das Transparenzregister mehrheitlich für eine verbindliche Eintragung aller Organisationen stark gemacht, war hiermit aber am Widerstand der Kommission gescheitert, die rechtliche Bedenken an einer solchen Regelung angemeldet hatte. Derzeit wird das Transparenzregister einer Überprüfung im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Parlament und Kommission unter dem Vorsitz von Rainer Wielandt MdEP (EVP) und Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič unterzogen.



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