EU-Kommission schlägt Qualitätsrahmen für Praktika vor

(Doris Klingenhagen)

Am 4. Dezember 2013 hat die EU-Kommission eine Empfehlung zu einem Qualitätsrahmen für Praktika vorgelegt. Damit greift die EU-Kommission Praktika als ein Schlüsselelement der EU-Jugendgarantie auf. Mit der EU-Jugendgarantie soll sichergestellt werden soll, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle, eine Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 142).  Der Qualitätsrahmen für Praktika (QRP) soll jungen Menschen den Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt erleichtern sowie die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen steigern.

Die EU-Kommission schlägt als wichtigste  Grundsätze für Praktika vor:

  1. Den Abschluss einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung zwischen Praktikant und Praktikumsanbieter, in der Bildungsziele, Arbeitsbedingungen, Bezahlung oder Aufwandsentschädigung, die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie die Dauer des Praktikums festgehalten wird.
  2. Die Formulierung von klaren Lernzielen sowie Verfahren, die den Praktikanten helfen, relevante Fertigkeiten zu erlangen und die Ziele zu erreichen. Ebenso ist ein fester Ansprechpartner zu benennen, der die Anleitung übernimmt und Fortschritte überwacht.
  3. Arbeitsbedingungen, die die wöchentliche  Arbeitszeit, die Ruhezeiten pro Tag und Woche und den Mindesturlaubsanspruch regeln sowie Auskunft über den Umfang an Kranken- und Unfallversicherung und krankheitsbedingte Abwesenheiten geben.
  4. Eine angemessene Dauer, die in der Regel sechs Monate nicht überschreiten soll, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen und  Bedingungen, unter denen eine Praktikumsvereinbarung verlängert werden darf bzw. erneut durchlaufen werden kann.

Darüber hinaus fordern die Grundsätze eine Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen oder Empfehlungsschreiben und eine Angabe in der Praktikumsbeschreibung über die Bezahlung. Die  Durchführung des Qualitätsrahmens sieht die aktive Einbindung der Sozialpartner vor, die sich bisher nicht auf eine Definition von Qualitätskriterien von Praktika einigen konnten.

Mit dem Qualitätsrahmen soll auch die grenzübergreifende Mobilität erleichtert werden. Mit klaren Regelungen aller Mitgliedsstaaten könnte das Interesse von jungen Menschen deutlich besser aufgegriffen werden als bisher.

Als ersten Schritt dazu kündigt die Kommission die Öffnung des EURES-Systems, der Internetplattform für europäische Arbeitsplätze, für Praktikumsstellen an. Der Qualitätsrahmen soll bis Ende 2014 umgesetzt werden.

Der vorgeschlagene Qualitätsrahmen soll für alle Praktika auf dem freien Markt gelten, aber nicht für Praktika, die Teil eines Hochschulabschlusses oder für den Zugang zu bestimmten Berufen verpflichtend sind.

Der Qualitätsrahmen wurde entwickelt, weil laut Ergebnissen von EU-weiten Konsultationen und Studien viele Unzulänglichkeiten bei Praktika festgestellt wurden. Dies betrifft insbesondere den unzureichenden Lerninhalt - Praktikanten müssen untergeordnete Aufgaben verrichten - und unangemessene Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel keine zufriedene Abdeckung von Gesundheits-, Sicherheits- oder Berufsrisiken, geringe oder keine Bezahlung und zu lange Dauer des Praktikums. In der Eurobarometer-Umfrage wurde  bestätigt, dass Praktika sehr weit verbreitet sind. Unter den befragten 18- bis 35-jährigen hatten 46 Prozent mindestens ein Praktikum absolviert. Jedes dritte Praktikum wurde jedoch als nicht zufriedenstellend eingestuft. Transnationale Praktika sind im Verhältnis zu allen Praktika selten. Nur neun Prozent aller Praktika fänden laut der Umfrageergebnisse in anderen Mitgliedsstaaten statt.

Die Empfehlungen für den Qualitätsrahmen finden Sie hier:



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