EP/Wahlrecht:

Julia Eichler

Am 11. November 2015 hat das Europäische Parlament einen förmlichen Vorschlag zur Reform des EU-Wahlrechts verabschiedet. Das Europäische Parlament möchte die großen nationalen Unterschiede im Wahlrecht verringern, da diese dem Gedanken der Unionsbürgerschaft und dem Grundsatz der Gleichheit widersprechen würden. Künftig soll der Wahlkampf zu den Europawahlen mit offiziell nominierten EU-weiten Spitzenkandidaten für das Amt des Präsidenten der EUKommission stattfinden, die gleichzeitig Bewerber für das Europäische Parlament seien müssen. Die Kandidatenlisten sollen spätestens 12 Wochen vor der Wahl veröffentlicht werden. Für größere Länder möchte das Parlament eine verbindliche Sperrklausel von 3-5 %. Davon betroffen, wären nach der derzeitigen Lage Deutschland und Spanien. Auch Unionsbürger, die im Ausland leben, sollen an der Wahl teilnehmen können. Alle Mitgliedstaaten sollten deshalb die Wahl per Brief, in einer Botschaft, durch einen Bevollmächtigten oder per Internet zulassen. Auf den Wahllisten soll zukünftig nicht nur Name und Logo der nationalen Parteien, sondern auch der europäischen Fraktion abgedruckt werden.

Die Entschließung zur Reform des EU-Wahlrechts finden Sie unter:
http://ekd.be/EP-Reform-EU-Wahlrecht



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