Jugendministerrat stößt Qualitätsdebatte von Jugendarbeit an und fordert Beitrag der Jugendpolitik zur Strategie „Europa 2020“

(Doris Klingenhagen)

Zwei bedeutende Schlussfolgerungen hat der Jugendministerrat am 16. Mai 2013 angenommen: einmal zu dem Thema „Der Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen“ und dann zur „Bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie ‚Europa 2020‘“.

Beide Schlussfolgerungen sind an dem übergeordneten Ziel einer besseren sozialen Inklusion aller jungen Menschen aus der EU-Jugendstrategie ausgerichtet. Junge Menschen spüren die Auswirkungen der Wirtschaftskrise gegenwärtig besonders stark. Deshalb solle auch die Jugendarbeit mit ihrer spezifischen Rolle politische Maßnahmen für einen größeren sozialen Zusammenhalt ergänzen. Jugendarbeit müsse darauf bedacht sein, sich ihrer Qualität ständig zu vergewissern und das Optimum zu bieten. Dafür soll sie „qualitäts-konzentriert“, „evidenz-informiert“ und „outcome-orientiert“ sein. Gefordert wird eine klar definierte Platzierung von Jugendarbeit im Kontext von Bildung und lebenslangem Lernen, die ihren komplementären Charakter herausstelle. Solch ein Qualitätsansatz für die Jugendarbeit könne auch dazu beitragen, die Zugänglichkeit, Sichtbarkeit, Wirksamkeit und Effektivität, kurz den Stellenwert von Jugendpolitik, zu erhöhen. Umgekehrt solle Jugendpolitik für die Entwicklung der Qualität von Jugendarbeit sorgen. Dafür wird vorgeschlagen, Qualitätsrahmen sowie Systeme für die Selbst- und Fremdevaluation einzurichten. Dies alles sowie eine engere Zusammenarbeit und der Wissensaustausch zwischen Politik, Forschung und Praxis sollten zu einer kohärenteren Ausrichtung der Jugendpolitik und einer besseren Praxis führen. Qualitätssicherungsinitiativen sind der deutschen Jugendarbeit nicht fremd, zugleich kann man sich fragen, wohin eine europaweite Qualitätsinitiative angesichts völlig unterschiedlicher Systeme und Tradition führen soll. Klar wird jedoch: Die Erwartungen an Jugendarbeit im Hinblick auf Wirkungsnachweise werden deutlicher und diese werden sich auch in den Förderbedingungen der kommenden EU-Programmen  niederschlagen.

Die Schlussfolgerungen im Hinblick auf den Beitrag der Jugendpolitik zu der Europa-2020-Strategie verstärken die Erwartungen: Sie zielen neben der Anerkennung der Selbständigkeit auf die komplementäre Rolle zu benachbarten Politikbereichen. Eine Politik, die junge Menschen mit Fertigkeiten und Kompetenzen ausstattet, die sie benötigen, um in einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft ihren Part einzunehmen, sei vor allem Jugendpolitik, heißt es dort. Die besondere Expertise des Jugendsektors – die u.a. darin bestehe, benachteiligte junge Menschen einzubeziehen und zu befähigen – verlange nach einer Vernetzung von Politikmaßnahmen im Bereich Beschäftigung, Bildung und Ausbildung. Auf der anderen Seite müsse die „Jugendperspektive“ in alle relevanten Politikfelder eingeführt werden. Konsequent fordert der Rat auch eine prominentere Rolle der Jugendpolitik bei der Umsetzung des „Europäischen Semesters“ (das Europäische Semester beschreibt einen jährlichen Zyklus für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik.). Darüber hinaus werden Maßnahmen vorgeschlagen, die die sektorübergreifende und interinstitutionelle Zusammenarbeit verbessern und junge Menschen an der Formulierung politischer Ziele und Maßnahmen beteiligen.

Die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken im Rahmen des neuen EU-Förderprogramms für Bildung, Jugend und Sport, speziell im Jugendkapitel, sowie eine Schwerpunktsetzung der EU-Förderprogramme auf die Förderung der für das 21. Jahrhundert notwendigen Fertigkeiten und Kompetenzen junger Menschen ist eine weitere Forderung der EU-Jugendminister. Die EU- Mitgliedsstaaten sollen darüber hinaus im Rahmen der Umsetzung der EU-Jugendstrategie sowie mit ihren jugendpolitischen Maßnahmen die Ziele der Europa-2020-Strategie verfolgen und ergänzen und enger mit der Bildungs- und Beschäftigungspolitik verknüpfen. Weitere Empfehlungen sind die Einbeziehung der für Jugend zuständigen Ministerien in die nationale Politik zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie wie auch die Prüfung jugendpolitischer Maßnahmen im Hinblick auf deren Beitrag zu Bildungs- und Beschäftigungschancen junger Menschen.

Schließlich fordern die Minister auch, dass die Kommission Maßnahmen vorsehen solle, um eine eigenständige jugendpolitische Dimension in die Umsetzung der Europa-2020-Strategie einzubringen.

Um den jugendpolitischen Einfluss im Europäischen Semester zu sichern, ist geplant, einen mittelfristigen Arbeitsplan für die Ratsarbeitsgruppe Jugend aufzustellen, mit dem alle Themen und Trends erfasst werden sollen, bei denen eine Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der Bildung-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitik angebracht ist.

Die Ratsschlussfolgerungen finden Sie hier:



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