Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Selbständig erwerbstätige Frauen erhalten Anspruch auf Mutterschutz

(Solveig Müller)

 

Mit dem Ziel, die „Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben oder zur Ausübung einer solchen beitragen“ voran-zutreiben, hat der Rat der Europäischen Transport-, Telekommunikations- und Energieminister am 24. Juni 2010 eine gleichnamige Richtlinie angenommen.

 

Die Richtlinie betrifft selbständige Erwerbstätige und deren mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartner, soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind. Bisher war die soziale Absicherung für selbständig Erwerbstätige in den meisten Mitgliedstaaten nicht gewährleistet – erst recht nicht für ihre (meist weiblichen) mitarbeitenden LebenspartnerInnen.

 

Selbständig erwerbstätige Frauen sowie Ehe- und Lebenspartnerinnen von selbständig erwerbstätigen Männern haben durch die neue Richtlinie das Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschutz und entsprechende „ausreichende Mutterschaftsleistungen“, die eine Unterbrechung ihrer Tätigkeit für diesen Zeitraum ermöglichen. Außerdem erhalten mitarbeitende PartnerInnen Anspruch auf Sozialversicherung und entsprechende Altersvorsorge, wenn deren selbständig erwerbstätigen PartnerInnen sozial versichert sind. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob die Bewilligung des Mutterschutzes und die Mitgliedschaft in sozialen Versicherungssystemen auf verpflichtender oder freiwilliger Basis erfolgen. Ebenso liegt es in nationalstaatlicher Kompetenz zu entscheiden, ob die bewilligten Sozialleistungen an die entsprechende Beteiligung im Unternehmen und/oder an die Beitragszahlungen des/der Ehe- oder LebenspartnerIn ins Versicherungssystem gekoppelt werden.

 

Die Europäische Kommission will durch die Verbesserung des sozialen Schutzes von selbständig Erwerbstätigen die Vereinbarung von Familie und Beruf erleichtern und das Risiko der Altersarmut von Frauen vermindern. Dies soll wiederum Anreiz, v.a. für Frauen sein, selbständig erwerbstätig zu werden. Denn europaweit liegt deren Anteil unter den UnternehmerInnen zurzeit bei nur 30%.

 

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die neuen Regelungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

 

Den Text der Richtlinie finden Sie unter:

http://register.consilium.europa.eu/



erweiterte Suche