Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel

Europa-Informationen Nr. 134

Jugend in Aktion: Aktion 4.1 - Betriebskostenzuschüsse für Jugendeinrichtungen auf europäischer Ebene

Ausschreibung

(Harald Krauth)

 

Förderziel:

Ziel der Aktion 4.1 ist es, Einrichtungen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig sind und deren Ziele von allgemeinem europäischem Interesse sind und mit den Zielen des Programms „Jugend in Aktion“ in Verbindung stehen, eine strukturelle Förderung in Form von Betriebskostenzuschüssen zukommen zu lassen.

 

Die Tätigkeiten der Einrichtungen müssen zur aktiven Teilnahme junger Bürger am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft sowie zur Gestaltung und Umsetzung europäischer Kooperationsmaßnahmen im Bereich Jugend im weiteren Sinne beitragen. Bei den Einrichtungen muss es sich um Jugendorganisationen bzw. Einrichtungen mit breiterem Aktivitätsspektrum handeln, die jedoch einen Teil ihrer Tätigkeiten auf Jugendliche ausrichten.

 

Förderfähige Maßnahmen:

Die vorliegende Ausschreibung ermöglicht es Antragstellern, entweder eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung oder eine Vereinbarung über jährliche Betriebskostenzuschüsse zu beantragen. Eine Einrichtung darf nur einen Antrag stellen.

 

·          Partnerschaftsrahmenvereinbarung: für eine langfristige Zusammenarbeit kann ein Antrag für eine dreijährige Partnerschaftsrahmenvereinbarung gestellt werden;

·          Jährliche Betriebskostenzuschussvereinbarung: Einrichtungen, die sich nicht langfristig verpflichten möchten, können einen Antrag für eine jährliche Betriebskostenzuschussvereinbarung stellen.

 

Antragsteller:

Antragsberechtigt sind folgende Einrichtungen:

1. Europäische Nichtregierungsorganisationen:

a) Europäische Dachorganisationen, die Außenstellen in mindestens 8 oder 12 förderfähigen Ländern haben;

b) Formale europäische Netzwerke, die über formale satzungsmäßige Mitgliederorganisationen in mindestens 8 oder 12 förderfähigen Ländern verfügen;

2. Informelle europäische Netzwerke - bestehend aus Einrichtungen, die voneinander unabhängig und in mindestens 8 oder 12 förderfähigen Ländern tätig sind.

Förderfähige Aktivitäten:

Das Jahresprogramm der Einrichtungen muss eine Reihe von Tätigkeiten vorsehen, die den Grundgedanken der Aktivitäten der Europäischen Union im Jugendbereich entsprechen.

Vor allem folgende Tätigkeiten können zur Stärkung der Maßnahmen der Europäischen Union beitragen:

·          Gruppe 1: Vertretung der vielfältigen Auffassungen und Interessen junger Menschen auf europäischer Ebene;

·          Gruppe 2: Jugendaustausch und Freiwilligendienste;

·          Gruppe 3: nicht formale und informelle Bildungsmaßnahmen und Jugendaktionsprogramme;

·          Gruppe 4: Förderung von interkulturellem Lernen und interkultureller Verständigung;

·          Gruppe 5: Diskussion über europäische Themen und die Politik der Europäischen Union oder die Jugendpolitik;

·          Gruppe 6: Verbreitung von Informationen über Maßnahmen der Europäischen Union;

·          Gruppe 7: Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme und der Initiative junger Menschen

 

Förderung:

Die EU-Kommission stellt insgesamt 3,58 Millionen Euro zur Verfügung. Der Höchstbeitrag des Zuschusses beträgt für eine jährliche Vereinbarung pro Einrichtung und Jahr 35.000 Euro und 50.000 Euro für eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung. Die Kofinanzierungsrate liegt bei maximal 80%.

 

Informationen:

Die aktuelle Ausschreibung, das Antragsformular sowie der Leitfaden für Antragsteller können von folgender Website heruntergeladen werden:

http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2011/call_action_4_1_de.php

 

Die Aktion 4.1 wird zentral in Brüssel verwaltet. Ansprechpartner ist: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, Referat Jugend (P6), Aktion 4.1, BOUR, 4/029, Avenue du Bourget, 1, B-1140 BRÜSSEL, Tel: 00322-229.65.257, E-Mail: youthcallforproposals@ec.europa.eu

 

Fristen: Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2010. Die Ausschreibung dient der Auswahl von Einrichtungen, mit denen Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse in 2011 abgeschlossen werden.



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