Neue Richtlinie zur nuklearen Sicherheit angenommen

(Anne M. Müller)

Am 8. Juli 2014 hat der Europäische Rat eine neue Richtlinie zur nuklearen Sicherheit der Europäischen Union (EU) angenommen. Damit wird einer Forderung der Staats- und Regierungschefs nach mehr nuklearer Sicherheit entsprochen. Diese Forderung wurde als Reaktion auf den Reaktorunfall in Fukushima 2011 und den Erkenntnissen aus EU-Stresstest in kerntechnischen Anlagen formuliert. Die neue Richtlinie stärkt insgesamt den Rahmen für nukleare Sicherheit in Europa und insbesondere z. B. die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden und deren Autonomie, um im Falle eines Nuklearunfalls schneller reagieren zu können. Außerdem wird sowohl ein EU-weites Sicherheitsziel eingeführt als auch ein Peer-Review-System geschaffen, mit dessen Hilfe alle sechs Jahre (ab 2017) themenbezogene wissenschaftliche Sicherheitsprüfungen durchgeführt werden sollen. Ebenfalls wird die neue Richtlinie für mehr öffentliche Transparenz im Bereich der nuklearen Sicherheit sorgen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen der EU-Kommission umgehend über die Umsetzung der Richtlinie Bericht erstatten. In einem Zeitraum von drei Jahren soll sie in nationales Recht überführt werden. Die neue Richtlinie ändert die seit 2009 geltende Gesetzgebung (Directive 2009/71 Euratom). Die EU bezieht 27 Prozent ihrer Elektrizität aus Kernenergie.



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