In großem Maßstab: Gute Ideen für Beschäftigung und Soziales gefragt – neues EU-Programm fördert innovative Ansätze

(Gisela de Vries)

Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (englisch: Employment and Social Innovation, kurz EaSI) trat zum 1. Januar 2014 in Kraft. Es hat zum Ziel, die Politik der europäischen Staaten in den Bereichen Arbeit und Soziales zu unterstützen. Es umfasst die drei Achsen PROGRESS, EURES sowie „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum".

 

Für das Programm ist in der Förderperiode von 2014 bis 2020 ein Volumen von knapp 920 Millionen Euro vorgesehen.

 

Zu den Zielen gehören unter anderem:

  • Stärkung der Ziele der EU und die Koordinierung von Aktivitäten auf der nationalen und der Unionsebene in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Inklusion.
  • Unterstützung der Entwicklung von angemessenen sozialen Sicherungssystemen und von Arbeitsmarktpolitik.
  • Modernisierung der EU-Gesetzgebung und Sicherstellung ihrer effektiven Anwendung.
  • Förderung der geografischen Mobilität und Steigerung von Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Entwicklung eines offenen Arbeitsmarktes.

Die PROGRESS-Achse von EaSI kann genutzt werden, um vergleichende Studien über europäische Politik durchzuführen. Daneben geht es um die Verbesserung des Informationsaustauschs und das gegenseitige Lernen der Akteure.

Im Schwerpunkt „soziale Innovationen" soll in kleinem Maßstab die Entwicklung und Umsetzung von Innovationen in der Arbeits- und Sozialpolitik getestet werden.

Im Gegensatz zur letzten Förderperiode, in der es in diesem Schwerpunkt möglich war, eigene innovative Ideen testen zu können, ist es in dieser Förderperiode zu großen Änderungen gekommen. Projekte zu „sozialen Innovationen" können nur noch von Behörden oder staatlichen Stellen beantragt werden. Sie beziehen in die Arbeit soziale Einrichtungen als Partner mit ein.

 

Die EURES-Achse dient zur Stärkung des EURES-Netzwerks zur beruflichen Mobilität. Dessen Aktivitäten richten sich an Arbeitgeber, Arbeitssuchende und alle Europäerinnen und Europäer, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren möchten. Sie alle können zum Beispiel von einer Internetplattform zur Arbeitssuche, Beratung oder Dienstleistungen wie Sprachkursen profitieren.

Der Vollständigkeit halber soll auch die dritte Achse „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum" erwähnt werden. Jedoch können deutsche Einrichtungen nicht davon profitieren.

Das Programm könnte insbesondere für diakonische Landesverbände und größere Einrichtungen mit guten Erfahrungen in EU-Programmen, insbesondere mit größeren Projekten, interessant sein. Partnerschaften mit relevanten öffentlichen Verwaltungsstellen auf allen Ebenen sollten unbedingt angestrebt werden.

 

In den nächsten Wochen ist mit der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms für 2015 zu rechnen. Darin werden die Prioritäten festgehalten wie auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibungen. Dieses Wissen erlaubt eine längere Vorbereitungszeit eines Projekts und damit einen besseren Antrag.



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