Weiter denken – Fördermöglichkeiten für grenzübergreifende EU-Projekte

(Ulrike Klose)

Mit der neuen Förderperiode 2014-2020 ergeben sich auch neue Fördermöglichkeiten für Projekte im Bereich der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ), sprich innerhalb der Programme INTERREG und URBACT. In diesen Programmen können europäische Kooperationsprojekte gefördert werden, die zur regionalen Entwicklung in den beteiligten Gebieten beitragen. Die relevanten Förderschwerpunkte sind in jedem einzelnen Programm klar vorgegeben und umfassen beispielsweise Begegnungsprojekte, Kultur und soziale Innovation. Auch für Landeskirchen, Gemeinden und diakonische Träger eröffnet die ETZ eine Reihe interessanter Fördermöglichkeiten.

 

Die Programme unterteilen sich in drei Typen: Gefördert wird (a) grenzüberschreitende, (b) transnationale sowie (c) interregionale Zusammenarbeit von europäischen Partnern. Der Unterschied liegt hier einerseits in den geographischen Voraussetzungen, andererseits im Volumen der einzelnen Projekte: „grenzüberschreitende" Zusammenarbeit erfolgt in den Grenzregionen, in unmittelbarer Nähe der Grenzen; „transnationale" Zusammenarbeit erfolgt zwischen Nachbarländern; „interregionale" Zusammenarbeit ist nicht an ein festgelegtes geographisches Gebiet gebunden, sondern erfolgt zwischen Partnern aus ganz Europa.

 

Die Förderung in diesen Programmen erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Für alle Programme gilt: Die exakten Förderschwerpunkte sind in den sogenannten Operationellen Programmen (OP) festgelegt. Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird vom Begleitausschuss des jeweiligen Programms getroffen, der sich aus Vertretern der beteiligten Regionen zusammensetzt. Die Antragstellung erfolgt dann im Rahmen von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen, sogenannten „Calls". Wann diese Aufrufe stattfinden werden, ist dabei von Programm zu Programm unterschiedliche geregelt, jedoch sollte mit den ersten solcher Aufrufe etwa ab dem 1. Quartal 2015 gerechnet werden.

 

Die Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, häufig unter dem Titel INTERREG A geläufig, können dabei für kirchliche und diakonische Einrichtungen in Grenznähe oftmals interessante Fördermöglichkeiten mit Partnern auf der anderen Seite der Grenze eröffnen. Gefördert werden dabei meistens unter anderem kleinere und mittlere Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren, die zur strukturellen Stärkung der Grenzregion beitragen können und / oder Kooperationen von Bürgerinnen und Bürgern im Grenzgebiet ermöglichen. Das Gesamtvolumen solcher Projekte liegt meist bei ca. 50.000 - 2 Mio. Euro. Typische Themen für die Zusammenarbeit beinhalten dabei den Aufbau von grenzüberschreitenden Kooperationsstrukturen, Bildungsangeboten und institutioneller Zusammenarbeit sowie Projekte zu Bürgerbegegnungen. Die Programmgebiete sind dabei geographisch definiert und umfassen in der Regel die unmittelbar an der Grenze liegenden Städte und Kreise. In der aktuellen Förderperiode wird es 13 Förderprogramme mit deutscher Beteiligung geben:

  • Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
  • Bayern – Österreich
  • Grande Région (DE, BE, LU, FR)
  • Euregio Maas-Rhein (Dreiländereck DE-NL-BE)
  • Oberrhein
  • Bayern – Tschechische Republik
  • Sachsen – Tschechische Republik
  • Deutschland – Dänemark
  • Südliche Ostsee (DE, DK, SE, PL, LT)
  • Deutschland – Niederlande
  • Brandenburg – Polen
  • Sachsen – Polen
  • Mecklenburg-Vorpommern – Brandenburg – Polen

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Die Antragstellung erfolgt in grenzüberschreitenden Programmen in der Regel in einer der Landessprachen des jeweiligen Programms. Eine Ausnahme stellt hier das Programm Südliche Ostsee (englischer Name: South Baltic Programme) dar; hier wird aufgrund der zahlreichen beteiligten Länder mit unterschiedlichen Landessprachen eine Antragstellung auf Englisch verlangt.

 

Großflächigere und stark strategisch ausgerichtete Projekte mit einem Gesamtvolumen von in der Regel 1-5 Mio. Euro können gegebenenfalls für eine Antragstellung in transnationalen Förderprogrammen, oft auch bekannt unter dem Namen INTERREG B, in Frage kommen. Insgesamt gibt es in der aktuellen Förderperiode sechs solche Programme mit deutscher Beteiligung:

  • Nordseeraum
  • Ostseeraum
  • Mitteleuropa
  • Donauraum
  • Alpenraum
  • Nordwesteuropa

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Seit Juli 2014 sind die Entwürfe der zukünftigen Förderschwerpunkte bzw. die Operationellen Programme aller dieser sechs Programme online zugänglich. In dreien dieser Programme – Mitteleuropa, Donauraum und Alpenraum – sollen dabei auch Projekte im Bereich des kulturellen Erbes der jeweiligen Regionen gefördert werden. Für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant könnte darüber hinaus eine Teilnahme an Projekten zum Thema „soziale Innovation" sein, das in allen Programmen als Förderschwerpunkt vorgesehen ist. Zu beachten ist dabei, dass diese Art von Projekten stets transnational aufgestellt sein muss – mit mindestens drei Partnern aus drei Ländern im jeweiligen geographischen Programmgebiet – und einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung des gesamten Programmgebiets leisten sollte. Die Antragstellung in transnationalen Programmen erfolgt grundsätzlich auf Englisch.

 

Projekte, die die thematische Vernetzung und den Erfahrungsaustausch zwischen einzelnen europäischen Städten zum Ziel haben, können gegebenenfalls über das interregionale Programm URBACT III gefördert werden. Dieses Programm hat zum Ziel, städtische Politik durch den Transfer von Erfahrungen und guter Praxis („best practice") zu verbessern. Zu den Hauptthemen für die zu fördernden Projekte gehören dabei unter anderem die Bereiche „CO2-effiziente Wirtschaft", „Umweltschutz und Ressourceneffizienz", „Beschäftigung und Mobilität von Arbeitskräften" sowie „Soziale Inklusion und Armutsbekämpfung". Auch in den Bereichen „Bildung und lebenslanges Lernen" sowie „Anpassung an den Klimawandel und Risikomanagement" können unter Umständen Projekte gefördert werden. Wichtig ist diesem Programm die Einbindung von kommunalen oder regionalen Partnern, die auch als Antragsteller fungieren können. Auch hier erfolgt die Antragstellung auf Englisch.



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