Kurze Meldungen – EuGH/Deutschtests

(Katrin Hatzinger)

Die Regelung im deutschen Aufenthaltsrecht, wonach die Visaerteilung für den Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen den Nachweis von zumindest einfachen Kenntnissen der Amtssprache in Wort und Schrift erfordert, verstößt gegen das Assoziierungsabkommen mit der Türkei, so der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 10. Juli 2014 (Rechtssache C-138/13). Auch wenn Deutschland das legitime Ziel der Vermeidung von Zwangsverheiratung und Integration verfolge, sei der Deutschtest als die Niederlassungsfreiheit beschränkende Maßnahme wegen der fehlenden Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls für die Erreichung des Ziels nicht erforderlich. Geklagt hatte eine Türkin, die ihr Recht auf Familienzusammenführung verletzt sah.



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